Im Mai hat das kantonale Tiefbauamt Parkierungsbeschränkungen entlang des Kantonsstrassennetzes eingeführt. Diese regeln das Parkieren auf Halteplätzen, die sich auf öffentlichem kantonalem Grund befinden, und verhindern das Dauerparkieren.
Die Gemeinde Rechthalten wurde im Vorfeld nicht über die Massnahmen informiert. Das Kantonsgericht erklärt diesen Umstand damit, dass die Hoheit über Kantonstrassen nicht bei der Gemeinde liege und Betroffene Beschwerde einreichen dürften. Das taten die Gemeinden Rechthalten und Plaffeien in mehreren Fällen. Das Kantonsgericht hat nun entschieden: Es lehnt alle Beschwerden ab.
Parkscheibe zu ungenau
Rechthalten wehrte sich gegen das Parkverbot beim Brügi-Sportplatz und die Verkürzung der Parkdauer beim Brügi-Vitaparcours und forderte für beide Plätze eine Parkdauer von zwölf Stunden. «Es ist unglücklich, dass Parkplätze aufgehoben werden, die niemanden gestört haben», sagt Marcel Kolly, Gemeindepräsident von Rechthalten. Er versteht jedoch, dass der Kanton gegen Dauerparkierer vorgehen will. Für Tagesanlässe seien zehn Stunden aber zu kurz.
Doch es bleibt bei zehn Stunden, auch beim Vitaparcours. Laut Kantonsgericht ist die geforderte Parkdauer von zwölf Stunden nicht kontrollierbar, da die Parkscheibe nur zwölf Stunden anzeigt.
Die Ungenauigkeit der Parkscheiben war auch in Plaffeien der Grund, weshalb fortan auf den Plätzen beim Brunnen, der Pumpstation und der Lägerlibrücke beim Zollhaus trotz Beschwerde für maximal zehn Stunden parkiert werden darf.
Angefochtene Parkverbote
Wer beim Sportplatz in Rechthalten parkieren will, muss auf einer Strasse mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h manövrieren. Das behindere den Verkehr, schreibt das Gericht. Deshalb erliess es ein Parkverbot. Auch dass dieser Parkplatz für grössere Veranstaltungen relevant ist, sei kein Grund, ein dauerhaftes Sicherheitsrisiko einzugehen, insbesondere da der Parkplatz an einer kurvigen Stelle liege.
In Plaffeien wurde auf dem gesamten Platz des kantonalen Werkhofs Friesmatt ein Parkierverbot verhängt – ausser am Wochenende von 6 Uhr bis 20 Uhr. Die Gemeinde erhob Beschwerde und beantragte, das Parkieren wochentags von 17 Uhr bis 7 Uhr und am Wochenende uneingeschränkt zu erlauben. Parkierte Autos würden gemäss Gericht den Betrieb auf dem Werkhof behindern. Zudem befänden sich in unmittelbarer Nähe Parkiermöglichkeiten.
Zusätzlich wurde an den zwei Zugängen zu den Rückhaltebecken Sahli und Ried jeweils für den ganzen Platz ein Halteverbot erlassen. Dieses erachtete die Gemeinde Plaffeien als unverhältnismässig, besonders da Bauern den Platz jeweils kurz nutzten, um ihre Ernte einzubringen.
Das Kantonsgericht begründet seinen Entschluss damit, dass die Rückhaltebecken jederzeit für die Feuerwehr zugänglich sein müssen. Das Gericht bewertet das öffentliche Interesse höher als das Interesse der Landwirte – zumal der landwirtschaftliche Betrieb trotz den Halteverboten gewährleistet werden könne.
Nächste Instanz Bundesgericht
Schliesslich liegt die Hoheit über Entscheide, welche kantonale Gebiete betreffen, beim Kanton. Die Gemeinden können das Urteil an das Bundesgericht weiterziehen. Der Gemeindepräsident von Rechthalten möchte die Entscheide nicht ad acta legen, zweifelt aber an seinen Chancen: «Wir finden es fraglich, ob wir ein Urteil beim Bundesgericht erzwingen können.» Kolly wird den zuständigen Staatsrat kontaktieren und abwägen, welche Schritte möglich sind. Otto Lötscher, Gemeindepräsident von Plaffeien, war bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.
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