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Gemeinden dürfen Daten über Krankenkassen-Schuldner einsehen

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Krankenversicherer, welche Ausstände bei den Prämien ihrer Kunden hatten, konnten die Mahnungen in Vergangenheit an die Gemeinde schicken. Inzwischen hat aber ein Systemwechsel stattgefunden: Neu übernimmt die kantonale AHV-Ausgleichskasse die fälligen Prämien. In einer Anfrage hat Grossrat Patrice Jordan (CVP, Vaulruz) aber geschrieben, für die Gemeinden wäre es sinnvoll, ebenfalls Einsicht in die Liste der Personen mit ausstehenden Zahlungen zu haben. So könnten die Gemeinden allenfalls eingreifen und einen Beistand zuweisen. In Vergangenheit hätten so «Schäden» auf Gemeindeebene vermieden werden können.

In seiner Antwort schreibt der Staatsrat, dass die Einsichtnahme für Gemeinden in solche Daten grundsätzlich möglich sei. Er verweist darauf, dass das entsprechende Bundesgesetz einen solchen Informationsaustausch zulasse. Die AHV-Ausgleichskasse könne von den Krankenversicherern Informationen über betriebene Schuldner verlangen. Die Daten würden über eine vom Bund zur Verfügung gestellte Informatik-Plattform ausgetauscht. Angesichts der Verbindung zwischen Ausständen im Bereich der Krankenversicherung und der Sozialhilfe könnten Gemeinden an solchen Informationen interessiert sein. Ein Absatz im entsprechenden Bundesgesetz gibt eine spezifische gesetzliche Grundlage, die es den AHV-Kassen erlaubt, diese Informationen per Abrufverfahren zur Verfügung zu stellen.

Umsetzung fraglich

Der praktische Nutzen hänge allerdings davon ab, ob die Daten nach Gemeinden sortiert seien, schränkt der Staatsrat in seiner Antwort ein. Gerade in einer ersten Phase erscheine dies schwierig, schreibt er. Es sei ein Auftrag vergeben worden, ein solches Konzept zu erarbeiten. Derzeit sei aber noch nicht abzusehen, wann der neue Informationsaustausch zwischen Kantonen und Versicherern stattfinden werde. Wenn es so weit sei, werde die AHV-Ausgleichskasse die Gemeinde darüber informieren, so der Staatsrat.

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