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Gemeinden lassen Kanton zappeln

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Man muss nicht weit reisen, um zu merken, wie verwöhnt man hierzulande mit dem Trinkwasser ist: Es fliesst frisch aus dem Hahn, ist bedenkenlos trinkbar, nach Chlor schmeckt es so gut wie nie und knapp wird es selten–und das soll in Freiburg auch weiterhin so bleiben. «Da die Bevölkerung stark wächst, steigt der Trinkwasserverbrauch», sagt Kantonschemiker Claude Ramseier im Gespräch mit den FN. «Wasser hat es genug, aber mit der heutigen Infrastruktur werden wir den künftigen Bedarf trotzdem nicht überall decken können.»

Viele Gemeinden werden laut Ramseier in den kommenden Jahren in ihre Trinkwasserversorgungen investieren müssen: Die meisten Trinkwassernetze stammen aus den 1950er- und 1960er-Jahren und sind heute veraltet. Dasselbe gilt für viele Trinkwasserfassungen und Reservoire. Viele Leitungen werden zudem für den zunehmenden Bedarf bald nicht mehr gross genug und zu wenig vernetzt sein. Durch die Investitionen wird der Wasserpreis steigen, denn die Trinkwasserversorgung muss per Gesetz finanziell selbsttragend funktionieren (siehe FN vom 28. Mai).

Bestandesaufnahme nötig

Um für die Zukunft gewappnet zu sein, müssen die Gemeinden laut Ramseier stärker zusammenarbeiten und ihre Trinkwasserversorgungen verbinden. Ziel des Kantons ist auch, den Bereich zu professionalisieren. «Die Anforderungen steigen, also müssen die Verantwortlichen auch besser ausgebildet sein», sagt Ramseier.

Damit all dies möglich ist, braucht es eine Bestandesaufnahme: Wie hoch ist der Bedarf an Trinkwasser in einer Gemeinde? Über welche Quellen verfügt sie? Wie gross ist die Gefahr einer Verschmutzung? Reichen die Speichermöglichkeiten, um genügend Wasser für einen Löscheinsatz zur Verfügung zu haben? Ist die Trinkwasserversorgung genügend vernetzt, sodass die Gemeinde einen Notfall überbrücken könnte? Und hat diese einen Plan für eine schwere Katastrophe, wie beispielsweise ein Erdbeben? Diese Fragen müssen die Freiburger Gemeinden im Rahmen des neuen Trinkwassergesetzes beantworten, indem sie den «Plan über die Trinkwasserinfrastrukturen» erstellen. Diesen hätten sie bis vergangenen Freitag einreichen müssen.

«Nur elf Gemeinden haben dies getan und damit gesetzeskonform gehandelt», sagt Gil Meienberger, kantonaler Verantwortlicher für die Planung der Trinkwasserversorgungen. 55 weitere Gemeinden hätten um eine Fristverlängerung gebeten, von den restlichen 84 Gemeinden hat Meienberger nichts gehört (siehe Kasten).

 Wasser hat nicht Priorität

Das neue Trinkwassergesetz ist 2011 in Kraft getreten und damit wurde auch das Datum für das Einreichen der Pläne bekannt. Der Kanton arbeitete eine Wegleitung aus, die Anfang 2014 in Kraft trat, die Gemeinden hatten also mindestens zwei Jahre Zeit, um ihre Pläne auszuarbeiten. Weshalb taten es mehr als die Hälfte nicht? Claude Ramseier sieht dafür mehrere Gründe: «Im Moment funktioniert die Wasserversorgung an den meisten Orten gut, also hat sie nicht Priorität.» Gewisse Gemeinden hätten zugewartet, da sie sich im Fusionsprozess befänden. Auch sei die Trinkwasserplanung nicht einfach: «Für die Schulen planen die Gemeinden ungefähr die nächsten zehn Jahre, bei den Strassen vielleicht 20 bis 30 Jahre und beim Wasser müsste es für 100 Jahre sein.»

Das neue Gesetz mit der neuen Finanzierung verlange zudem ein Umdenken: «Die Gemeinden sollten beispielsweise Leitungen nicht erst ersetzen, wenn sie platzen, sondern einen langfristigen Plan erstellen und ihr Netz laufend erneuern.» Die Trinkwassergebühren müssen diese Investitionen decken, sodass die Erneuerung nicht von einem Kredit–und damit von einem politischen Entscheid–abhängt.

 Gil Meienberger sieht einen weiteren Grund für das Zögern der Gemeinden: Viele hätten vor einigen Jahren viel Geld in den vom Bund geforderten generellen Entwässerungsplan (GEP) gesteckt. «Gewisse Sachen blieben dann beim Bund liegen und die Gemeinden hatten das Gefühl, dass sie die Arbeit umsonst gemacht haben.»

 Meienberger weist jedoch darauf hin, dass der Aufwand für die Trinkwasserinfrastrukturpläne mit durchschnittlichen Kosten von 25 000 bis 30 000 Franken pro Gemeinde deutlich weniger hoch sei als für die GEP. «Gewisse Gemeinden haben es aber verschlafen, die Beträge ins Budget aufzunehmen und können deshalb nicht beginnen», sagt Claude Ramseier. Der Kanton werde nun jenen Gemeinden, die den Plan noch nicht erstellt haben, verfügen, dies innerhalb einer vernünftigen Frist nachzuholen. Nur bei «böswilligem Nichtbefolgen» werde er die Gemeinden bei der Staatsanwaltschaft verzeigen, so Ramseier.

Alle müssen mitmachen

Für Ramseier ist klar, dass es ein Gesamtbild der Trinkwasserversorgung im Kanton braucht. «Nur so können wir intelligent und rationell planen.» Es sei wichtig, dass der Kanton den Überblick habe, da er die Anlagen der Gemeinden bewillige: «Wenn wir sehen, dass eine Vernetzung mit der Nachbargemeinde Sinn macht, können wir verlangen, dass die Gemeinden das prüfen.» Dafür müssten jedoch alle Gemeinden ihre Pflichten erfüllen. Ramseier sagt aber auch: «Es gibt viele Gemeinden, die nicht auf das neue Gesetz gewartet haben und ihre Wasserversorgungen ständig weiterentwickelt haben.»

Zahlen und Fakten

Nicht alle Bezirke sind gleich weit

Die Sensler und Greyerzer Gemeinden sowie jene aus dem Saanebezirk haben ihre Hausaufgaben am besten gemacht: Die Hälfte der Gemeinden dieser Bezirke hat laut dem kantonalen Verantwortlichen Gil Meienberger den Plan über die Trinkwasserinfrastrukturen in Arbeit oder bereits fertiggestellt. Insgesamt sieht es so aus:

ImBroyebezirkerstellen 26 Prozent der Gemeinden den Plan oder haben ihn bereits eingereicht. ImGlanebezirksind es nur 16 Prozent der Gemeinden, imGreyerzbezirkdafür schon 72 Prozent, die sich an die Arbeit gemacht haben. ImSaanebezirkerarbeiten 55 Prozent der Gemeinden den Plan oder haben ihn fertig. ImSeebezirksind es 35 Prozent der Gemeinden und imSensebezirk63 Prozent. ImVivisbachbezirkschliesslich haben sich erst 22 Prozent der Gemeinden an die Arbeit gemacht.mir

Grundwasserschutz: Es herrscht Nachholbedarf

D er diesjährige Umweltbericht hat aufgezeigt, dass nicht nur Nachholbedarf besteht bei der Vernetzung und Erneuerung der Trinkwasserinfrastrukturen, sondern auch beim Schutz des Grundwassers. Um die Trinkwasserfassungen herum sind Schutzzonen vorgeschrieben, in welchen es Regeln bezüglich Bodennutzung und Bautätigkeit gibt. Nur gerade 40 Prozent dieser Zonen sind formell genehmigt. «In den nächsten Jahren muss in diesem Bereich grosse Arbeit geleistet werden», antwortet Christophe Joerin, Vorsteher des Amts für Umwelt, schriftlich auf die Fragen der FN.

Bei den nicht genehmigten Zonen verlange das Amt Massnahmen bei «Risikoinstallationen», zum Beispiel das Isolieren von Abwasserkanalisationen oder das Aufheben einer Jauchegrube. Gebe es Konflikte zwischen der Bodennutzung und der Grundwasserentnahme finde eine Interessenabwägung statt, an welcher das Amt für Umwelt oft beteiligt sei. In gewissen Fällen werde eine Trinkwasserfassung verschoben, das sei aber nicht immer möglich. mir

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