Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Gemeinden müssen beim Ortsplan nicht bei null anfangen»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Betroffenheit war gross beim Kanton und bei vielen Gemeinden, als das Kantonsgericht im September entschied, die Ortspläne von rund einem Drittel aller Freiburger Gemeinden müssten sich nicht mehr am alten, sondern bereits am neuen kantonalen Richtplan ausrichten. Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hatte den Gemeinden zuvor kommuniziert, dass für Dossiers, die vor dem Staatsratsentscheid vom 2. Oktober 2018 eingegangen seien, noch die alten Richtlinien gelten würden. Der Bund hat den Richtplan erst auf 1. Mai 2019 genehmigt. Der Gerichtsentscheid bedeutet, dass zum Teil jahrelange Arbeit in den Gemeinden nicht akzeptiert wird.

Zwei Rekurse gegen den Kantonsgerichtsentscheid verlangen aufschiebende Wirkung; einer davon kommt vom Staatsrat. Doch noch hat das Bundesgericht nicht entschieden. Die Ungewissheit der Gemeinden geht deshalb weiter.

In einer Anfrage an den Staatsrat hat Grossrat Cédric Péclard (La Broye c’est vous!, Aumont) die kantonale Direktion für ihr Vorgehen vor und nach dem Kantonsgerichtsentscheid kritisiert. Sie hätte von sich aus bereits den neuen Richtplan zur Rechtsgrundlage erklären sollen, zudem würde sie nun mit dem Rekurs beim Bundesgericht die Blockade der betroffenen Gemeinden noch verlängern.

«Nicht vollständig blockiert»

In seiner Antwort verteidigt der Staatsrat das Vorgehen der Direktion und zeigt Unverständnis gegenüber dem Gerichtsentscheid. Der Kanton habe sich beim Vorgehen mit dem zuständigen Bundesamt abgesprochen und von diesem grünes Licht erhalten. Die Verfahren zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden liefen gestaffelt. Das Kantonsgericht habe dies ausser Acht gelassen und den Ermessensspielraum der verschiedenen Behörden ignoriert.

In seiner Antwort äussert der Staatsrat aber die Ansicht, dass die kommunalen Ortspläne nicht vollständig blockiert seien. Die Gemeinden könnten ihre Dossiers vom Kanton auch auf der Grundlage des neuen Richtplans prüfen lassen, ohne den Entscheid des Bundesgerichts abzuwarten.

Analyse bei jeder Gemeinde

Vom Gerichtsentscheid seien in erster Linie Einzonungen und Verdichtungsmassnahmen betroffen. Andere Massnahmen, etwa solche zum Kulturgüterschutz, zum Umweltschutz oder zur Energie seien davon hingegen unberührt. Sie könnten mit einer Verfügung der kantonalen Direktion umgesetzt werden. «Auf keinen Fall werden die Gemeinden wieder bei null beginnen müssen», schreibt der Staatsrat.

Von den 62 Gemeinden habe jedoch die Mehrheit eine Erweiterung der Bauzone vorgesehen. Die kantonale Direktion nimmt mit jeder der betroffenen Gemeinden eine Lagebeurteilung vor. Bei 21 Gemeinden sei dies bereits erfolgt, 25 Analysen stünden vor dem Abschluss, die restlichen erfolgten bis Ende Januar.

uh

Raumplanung

Grossräte verlangen Übergangsmassnahmen

Die derzeitige Situation nach dem Kantonsgerichtsentscheid sei für die betroffenen Behörden äusserst schädlich. Jegliche städtebauliche Entwicklung sei auf unbestimmte Zeit eingefroren. Planer und Architekten befänden sich in totaler Unsicherheit. Dies schreiben die Grossräte Betrand Morel (CVP, Martigny) und Eric Collomb (CVP, Lully) in einer von 16 Grossräten unterzeichneten Motion.

Mit ihrem Vorstoss verlangen sie deshalb, dass dem kantonalen Raumplanungsgesetz eine Übergangsregelung hinzugefügt wird, um für die verworrene Situation einen Ausweg zu finden. In dieser Regelung solle festgehalten werden, dass die vor dem 2. Oktober 2018 eingereichten Ortspläne noch nach dem alten Richtplan behandelt würden.

In seiner Antwort auf die Anfrage Péclard schloss der Staatsrat dies aber aus: Solches Übergangsrecht würde im Widerspruch zu allgemeinen Grundsätzen Rückwirkung entfalten und sei in der Praxis kaum anwendbar.

uh

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema