Bereits bevor das neue Informationsgesetz in Kraft getreten ist (siehe Haupttext) haben Bürgerinnen und Bürger bei Gemeinden um Einsicht in Dokumente nachgefragt. Ob die Einsicht gewährt wird, entschied der Gemeinderat. Nun hat die Bevölkerung Anspruch auf Einsicht. «Das neue Gesetz bringt aber sehr viele ?Kommt-darauf-an?-Vorschriften», sagt Christiane Feldmann, Präsidentin des Freiburger Gemeindeverbands. Das könne einigen Gemeinden Kopfzerbrechen bereiten: «Natürlich gibt es da Bedenken.» Sie gehe aber davon aus, dass die Gesetzesbestimmungen mit den Ausnahmeregelungen «komplizierter tönen, als es in der Umsetzung sein wird».
Die Archive strukturieren
Neu müssen die Gemeinden ihre Dokumente so archivieren, dass sie ohne grossen Aufwand auch fünf Jahre später noch gefunden werden. Archivieren sei auch bisher gang und gäbe gewesen, sagt Feldmann. «Doch jetzt müssen wir das Gewicht darauf legen, dass die Suche nach einem bestimmten Dokument nicht einen unverhältnismässigen Aufwand mit sich bringt.» In einer Gemeinde falle jährlich «eine Flut» von Dokumenten an, da «müssen sich die Verwaltungen gut organisieren».
Zudem müssten die Gemeinden darauf achten, dass «Beschlüsse so formuliert werden, dass sie auch veröffentlicht werden können». Das werde eine gewisse Professionalisierung mit sich bringen, sagt Feldmann.
Andere Kantone haben das Öffentlichkeitsprinzip bereits eingeführt. «Ihre Erfahrungen zeigen, dass das neue Gesetz im Alltag nicht viele Veränderungen bringt.» njb