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Gemeinden weiterhin für Ordnungsbussen zuständig

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Autor: walter buchs

Freiburg Da die bestehenden Kompetenzdelegationen Ende 2010 ausgelaufen sind, hat der Staatsrat rückwirkend auf den 1. Januar 2011 neue Verordnungen zur Verhängung von Ordnungsbussen durch die Gemeinden Corminboeuf, Givisiez, Granges-Paccot und Villars-sur-Glâne erlassen. Sie haben fünf Jahre Gültigkeit, wie aus den am Mittwoch veröffentlichten Staatsratsbeschlüssen hervorgeht.

Gemäss dem Ausführungsgesetz des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr können die Kantonsregierungen die Zuständigkeit zur Verhängung von Ordnungsbussen auf Gesuch der entsprechenden Gemeinden hin diesen übertragen. Für Verletzungen der Vorschriften über das Parkieren mit beschränkter Parkzeit kann die Kompetenz für unbeschränkte Zeit übertragen werden. Die genannten Gemeinden verfügen bereits über diese Zuständigkeit.

Für die übrigen Zuwiderhandlungen wird die Kompetenz zeitlich befristet erteilt. Als Beispiele seien erwähnt: Nichtmitführen des Führer- oder Fahrzeugausweises, Missachtung von Fahrverboten oder Velofahren auf dem Trottoir oder Nichttragen des Helms beim Motorradfahren.

In den Verordnungen wird erwähnt, für welche Punkte, die in der Ordnungsbussenverordnung des Bundesrates erwähnt sind, die Gemeinden nicht zuständig sind. Dies betrifft beispielsweise das Parkieren und unbefugte Anhalten ausserorts oder Überschreiten der Frist für die Abgaswartung.

Zudem wird in der Verordnung erwähnt, dass die Gemeindebeamten nicht ermächtigt sind, Fahrzeuge für systematische Kontrollen anzuhalten. Ordnungsbussen dürfen schliesslich nur von Gemeindebeamten verhängt werden, die eine entsprechende Ausbildung genossen haben.

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