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Gemeinden zur Kulturpolitik

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Ja zu Subventionen, aber Nein zur Infrastruktur

Darin hält er fest, dass eine Mehrheit der Gemeinden «es nicht für angezeigt erachtet, sich finanziell an der Verwirklichung der neuen kulturellen Infrastrukturen zu beteiligen. Hingegen haben sie ihr Interesse an der Förderung und Subventionierung der kulturellen Aktivitäten bezeugt.

Statutenentwurf erstellt

Weil die fünf Gemeinden Freiburg, Villars-sur-Glâne, Corminboeuf, Givisiez und Granges-Paccot in einer interkommunalen Vereinbarung beschlossen haben, gemeinsam einen Konzertsaal und ein Zentrum für zeitgenössische Kunst zu bauen, geht es nun darum, den Gemeindeverband für Kultur zu schaffen, welche die Förderung und Subventionierung der kulturellen Aktivitäten wahrnehmen wird.

Aufgrund der Antworten des erwähnten Fragebogens ist ein Statutenentwurf erstellt und an alle Gemeinden der IKKverschickt worden mit Bitte um Bemerkungen bis zum 31. Mai. Gemäss Nicolas Deiss soll der Gemeindeverband noch dieses Jahr geschaffen werden.

Der Inhalt in Kürze

In den Statuten wird die Organisation des Verbandes geregelt. Vorgesehen ist die Gliederung in eine Delegiertenversammlung, einen Vorstand sowie den Rechnungsrevisoren und der Kulturkommission.

Die Delegiertenversammlung besteht aus jeweils einem Gemeinde-Vertreter pro 2500 Einwohner. Im Vorstand sind 13 bis 15 Mitglieder, bestehend aus den grösseren Mitgliedergemeinden, Blöcken kleinerer Gemeinden sowie dem Oberamtmann des Saanebezirkes. Die Kulturkommission besteht aus einem Präsidenten, einem Vize und 13 bis 15 Mitgliedern, welche die politischen und kulturellen Kreise vertreten. Sie soll die Subventionierungskriterien begutachten sowie den Kostenvoranschlag für die Kulturförderung und die Zuteilung der Subventionen.

Subventionen aufgrund Einwohnerzahl

Die Mitgliedgemeinden sollen sich jährlich mit mindestens 2 Millionen Franken an der Subventionierung von kulturellen Tätigkeiten von regionalem Charakter beteiligen. Die Aufteilung des Betrags erfolgt gemäss der zivilrechtlichen Einwohnerzahl.

Der Austritt kann gemäss Statutenentwurf erst nach zehn Jahren geschehen, und danach erneuert sich die Verpflichtung wieder für jeweils fünf Jahre.

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