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Gemeinderat will sich für den Düdingerbach einsetzen

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Nach einem Treffen mit dem Freiburger Amt für Umwelt will der Gemeinderat weitere Abklärungen treffen, was die Zukunft des Düdingerbachs betrifft. Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht, doch der Gemeinderat will sich für den Erhalt des Nebenlaufs einsetzen.

Ein künstlicher Nebenlauf des Düdingerbachs soll zugeschüttet werden, weil es dafür keine Konzession mehr gibt. Das hatte das Freiburger Amt für Umwelt (AfU) entschieden und damit in Düdingen heftige Reaktionen ausgelöst (die FN berichteten). Anwohnerinnen und Anwohner versuchen, mit einer Petition die Zuschüttung zu stoppen, und auch politisch regt sich Widerstand: Verschiedene Fraktionen des Generalrats wollen den Gemeinderat mit einer Motion auffordern, sich für den Bach einzusetzen. Auch beim Freiburger Staatsrat ist eine Anfrage aus dem Düdinger Gemeindeparlament hängig (die FN berichteten).

Gemeinde führt Gespräche

Der Gemeinderat von Düdingen habe kürzlich mit dem AfU ein Gespräch geführt, bei dem die rechtlichen und fachlichen Aspekte erörtert wurden, schreibt der Düdinger Gemeinderat nun in einer Mitteilung am Mittwoch. Das AfU habe dabei erneut klargestellt, dass es sich bei diesem Nebenlauf nicht um einen natürlichen Bach, sondern um einen künstlichen Kanal zur Wasserentnahme handelt. «Um die gesetzlichen Auflagen für einen eventuellen Weiterbetrieb dieser Wasserentnahme erfüllen zu können, sind umfangreiche Abklärungen nötig, in welche auch der natürliche Hauptbach einbezogen werden muss, denn die Problematik verlangt nach einer gesamtheitlichen Betrachtung der Aspekte Restwassermenge, Revitalisierung und Hochwasserschutz auf dem betroffenen Gewässerabschnitt», schreibt der Gemeinderat. Zudem seien vorgängig weitere privatrechtliche Aspekte mit betroffenen Grundeigentümern zu klären.

Hier zweigt der Nebenlauf des Düdingerbachs vom Hauptbach ab.
Charles Ellena

Bach soll bleiben

Der Düdinger Gemeindepräsident Urs Hauswirth sagt auf Anfrage, der Gemeinderat wolle zuerst das Ende der Petition abwarten, die von Anwohnerinnen und Anwohnern lanciert wurde. Das soll nächste Woche der Fall sein. Die Petition verlangt, dass Gemeinderat und Generalrat alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um den heutigen Bachlauf zu erhalten. Sobald die Petition eingereicht worden sei, werde man mit dem AfU die notwendigen Abklärungen vornehmen, um die möglichen Lösungsansätze in dieser Frage aufzeigen zu können. Hauswirth bestätigt jedoch gegenüber den FN, dass es das Ziel des Gemeinderats sei, den Nebenlauf des Düdingerbachs zu erhalten. 

Wir haben an den vielen Reaktionen aus der Bevölkerung gesehen, dass den Düdingerinnen und Düdingern der Bach am Herzen liegt.

Konkret würde das bedeuten, dass der Gemeinderat eine neue Konzession für die Fortführung des Nebenlaufs beantragen müsste. Das wäre mit Kosten verbunden, die vom Gemeinderat auf mehrere Zehntausend Franken geschätzt werden. Denn um eine neue Konzession zu erhalten, müsste man mit Studien die Wassermengen im Bach bestimmen, den Nebenlauf des Bachs gegen Hochwasser sichern und ein neues Abscheidebauwerk – eine Art Schleuse – errichten, das den Zufluss zum Nebenbach regelt. Massnahmen, die der Gemeinderat noch vor zwei Monaten als «unverhältnismässig» bezeichnete. Nun scheint aber der Druck der Bevölkerung ein Umdenken bewirkt zu haben.

Anwohner hoffen

Patrick Aebischer, der zusammen mit weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern die Petition zum Erhalt des Baches lanciert hat, zeigt sich auf Anfrage erfreut über die neuste Entwicklung. «Es ist schön, dass unsere Bemühungen offenbar doch etwas bringen», sagt Aebischer. Sie hätten mittlerweile mehr als 600 Unterschriften gesammelt und das sei doch ein starkes Anzeichen dafür, dass der Bach den Düdingerinnen und Düdingern wichtig ist, so Aebischer weiter. Die Petition wird am Donnerstag der kommenden Woche dem Gemeinderat überreicht.

Geschichte

Künstlicher Nebenfluss

Vor etwa 200 Jahren wurde ein Teil des Düdingerbachs umgeleitet, um das Wasserrad einer Mühle im Düdinger Unterdorf zu betreiben. Doch diese Wasserentnahme wird schon lange nicht mehr für diesen Zweck genutzt. Gemäss Bundesgesetz über den Gewässerschutz sind solche Wasserentnahmen an strenge Auflagen gebunden und müssen mit einer Konzession bewilligt werden. Für die Wasserentnahme in Düdingen wurde bisher keine neue Konzession beantragt, und daher hatte der Kanton Freiburg deren Aufhebung verfügt.

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