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Gemeinderäte entscheiden – nicht die kantonalen Ämter

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Endlich nutzt ein Gemeinderat den Handlungsspielraum und bietet dem Kulturgüteramt Paroli. Bisher geschah das Gegenteil: Statt die Anliegen der Bürger bei der Amtsstelle zu verfechten, werden – wie offenbar zuvor auch in Murten – die Vorgaben aus Freiburg ämterhörig übernommen. Die Begehren des Kulturgüteramtes werden dann den Bürgern bei der Auflage der Ortspläne «als leider nicht zu ändernde Lösung» präsentiert. Auf Fragen heisst es: «Geht doch auf den Rechtsweg und macht Einsprache.» Aber wie sollen die im Stich gelassenen Bürger innert weniger Tage Aktenberge bewältigen, welche die Spezialisten Jahre beschäftigt haben?

Tatsächlich befassen sich die Kulturgüterämter seit den 1970er-Jahren damit: Sie schlugen die zu schützenden Ortsbilder vor, erstellten das Bundesinventar ISOS 81, formulierten den kantonalen Richtplan 91, haben das Wissen und Sagen, wie es geht – ein amtlicher Selbstläufer, ohne jegliche Kontrolle!

Aber inzwischen hat das vom Schweizervolk wuchtig angenommene neue Raumplanungsgesetz die Rechtslage verändert. Es zwingt die Gemeinden zur Siedlungsentwicklung nach innen. Das heisst, nebst den qualitativen Schutzzielen ist die Verdichtung und Erneuerung der Siedlungen bei Ortsplanungen zu berücksichtigen. Zur Klärung der Frage «Verdichtung und/oder schützenswerte Ortsbilder (ISOS)» haben Fachleute unter Leitung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) Empfehlungen formuliert: Auch ländliche Gebiete haben den Auftrag zur Verdichtung. Den Bundesinventaren komme keine verpflichtende, sondern nur eine empfehlende Bedeutung zu. Die Interessenabwägung auf Stufe des kantonalen Richtplans könne keine umfassende und abschliessende sein. Sie habe auf kommunaler Stufe bei der Ortsplanung zu erfolgen!

Genau das geben auch die Gesetze des Kantons Freiburg vor. Beim Inkraftsetzen der Ortspläne und Bauvorschriften hat niemand anders die alleinige Entscheidungskompetenz als die Gemeinderäte. Das Kulturgüteramt hat lediglich eine beratende und empfehlende Rolle zu spielen und das Bau- und Raumplanungsamt nur eine genehmigende Kompetenz. Diese Regelungen nützen den Bürgern jedoch nur, wenn der Gemeinderat seinen Handlungsspielraum konsequent nützt, so wie jetzt in Murten und wohl bald auch in Kerzers. Sobald Planung und Reglemente genehmigt sind, werden sie zum Gesetz. Sogar Gerichtsentscheide erlauben kein Zurück.

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