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Gemeindereglement kann Anwaltskosten regeln

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Streitereien innerhalb von Gemeinderäten kommen immer wieder mal vor. Wenn sich die Lage zuspitzt, ist der Oberamtmann gefragt: Er muss in Ausnahmefällen Administrativuntersuchungen einleiten und Aufsichtsmassnahmen erlassen.

Die Mitglieder eines Gemeinderates können dabei in die Situation geraten, dass sie einen Anwalt beiziehen müssen, um von ihren Verteidigungsrechten Gebrauch zu machen, hat Grossrat Jacques Vial (CVP, Le Mouret) in einer Anfrage an den Staatsrat bemerkt. Er stellte die Frage, wer in solchen Fällen für die Anwaltskosten aufkommt respektive in welchen Fällen Ammänner und Gemeinderatsmitglieder Kostenabrechnungen vorlegen können.

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass die Angelegenheit in die Autonomie der Gemeinde fällt. Grundsätzlich müsse ein Mitglied einer Gemeindeexekutive seinen Rechtsvertreter selber bezahlen. Wer vor Gericht obsiegt, hat zur Deckung der Anwaltskosten in der Regel eine Parteientschädigung zugute.

Es sei aber möglich, dass die Gemeinde einen solchen Fall in einem Reglement vorsieht, so der Staatsrat. Ein Musterreglement des Gemeindeverbandes existiert dazu. Dadurch könnte die Gemeinde die Anwaltskosten tragen, entweder durch Entscheid des Gemeinderats oder aber explizit ohne Gemeinderatsentscheid. uh

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