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Gemeindesteuerfüsse werden gesenkt

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Einführung des Spitalnetzes hat steuerliche Auswirkungen

Autor: Von WALTER BUCHS

Ab dem 1. Januar 2007 werden alle öffentlichen Spitäler im Kanton Freiburg in einer einzigen Organisationseinheit vereinigt. Der Grosse Rat hatte das Gesetz über das Freiburger Spitalnetz (FSNG) am vergangenen 27. Juni verabschiedet. Diese Änderung bedeutet, dass der Kanton künftig die gesamten Betriebskostenüberschüsse der (Bezirks-)Spitäler übernimmt. Die Gemeinden werden davon entlastet. Für das laufende Jahr geht es nach heutigen Kenntnissen um einen Betrag von 61,9 Mio. Fr.

Kantonssteuerfuss bei 108,9 Punkten

Gemäss FSNG hat die Kostenverschiebung insgesamt kostenneutral zu erfolgen. Dies geschieht durch eine Verschiebung der Steuerfüsse auf dem Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie auf dem Gewinn und Kapital der iuristischen Personen. Die Mehrbelastung auf der Ebene des Kantons führt nun zu einer Anhebung des kantonalen Steuerfusses um 8,9 Punkte, wie aus der am Montag vom Staatsrat veröffentlichten Verordnung hervorgeht. Er wird deshalb ab dem kommenden Jahr 108,9 Punkte betragen.Im Gegenzug hat das Ende der Spitalbeteiligung der Gemeinden an den Spitalkosten für diese beträchtliche Einsparungen zur Folge. Diese werden nun ihrerseits durch eine Senkung der Steuerfüsse ausgeglichen. Gemäss FSNG war es Aufgabe des Staatsrates, diese Senkung pro Gemeinde festzulegen. So wird beispielsweise der Gemeindesteuerfuss von Murten von 75 (Stand 1. August 2005) auf 67 und jener von Tafers von 88 auf 78 Prozent sinken.

Auswirkung auf Steuerzahler

Die Kompetenz- und damit Lastenverschiebung im Spitalwesen fällt zwischen dem Kanton und den Gemeinden insgesamt kostenneutral aus. Das ist aber nicht notwendigerweise auch für die Steuerzahler der Fall. Es kann sein, dass für Steuerpflichtige in bestimmten Gemeinden die Steuererhöhung des Kantons mehr ausmacht als die Steuersenkung der Gemeinde. Das hängt vom Anteil der bisherigen Spitalkosten am Steuerertrag der Gemeinde ab.Insgesamt liegen die Abweichungen in der Steuerbelastung natürlicher Personen in einer Bandbreite von -2,90 bis +6,15 Prozent. Letzterer ist allerdings ein Extremwert, der nur auf ganz wenige Steuerzahler zutrifft, wie aus einer Information des Amtes für Gemeinden hervorgeht. Die zusammengezählten Kantons- und Gemeindesteuern werden für die Steuerzahler in 107 Gemeinden sinken; in 61 hingegen steigen. Ähnlich verhält es sich bei den iuristischen Personen, wo die Bandbreite zwischen -2,75 und +6,15 Prozent liegt.

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