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Gemeindeversammlung muss noch einmal über die Einbürgerung befinden

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Autor: Anton Jungo

In geheimer Abstimmung haben die Bürgerinnen und Bürger von Wünnewil-Flamatt an der Gemeindeversammlung vom 20. April 2007 das Einbürgerungsgesuch einer serbisch-montenegrinischen Familie mit 72 zu 64 Stimmen, bei vier Enthaltungen, abgelehnt.

Kein konkreter Abweisungsgrund

Über ihren Rechtsvertreter erhob die Familie gegen diesen Entscheid am 21. Mai beim Oberamt Beschwerde, die diese am 14. Juni abwies. Am 5. Juli reichte die Familie darauf beim Verwaltungsgericht Beschwerde ein.

Wie aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung hervorgeht, fand im Vorfeld der Abstimmung zwar eine längere Diskussion statt.

In ihrer Beschwerde wies die Familie aber darauf hin, dass aus dem Protokoll nicht ersichtlich sei, weshalb die Einbürgerung eigentlich abgewiesen worden sei. Zwei weitere Familien seien von der gleichen Versammlung ebenfalls nur mit knappen Mehrheiten eingebürgert worden.

Starke Minderheit kategorisch dagegen

«Es müsse demnach davon ausgegangen werden, dass eine starke Minderheit der Versammlung generell und unabhängig von den persönlichen Eigenheiten und dem Integrationsstand der einzelnen Gesuchsteller kategorisch gegen eine Einbürgerung gewesen sei», zitiert das Verwaltungsgericht aus der Beschwerdeschrift. Im Urteil wird weiter betont: «Den Beschwerdeführern ist insofern zuzustimmen, dass sich aus den Interventionen in der Gemeindeversammlung keine rechtsgenügliche Begründung für die Abweisung des Einbürgerungsgesuchs entnehmen lässt.» Diese Auffassung vertrat auch der Gemeinderat von Wünnewil-Flamatt in der Vernehmlassung an das Gericht.

«Polemische Argumente»

An der Gemeindeversammlung war vorgebracht worden, der Familienvater habe eine körperliche Behinderung und beziehe eine IV-Rente. Dies dürfe nicht als Grund für die Ablehnung der Einbürgerung herhalten, ansonsten läge eine direkte Diskriminierung Behinderter vor, stellt das Gericht fest.

Es weist weiter darauf hin, dass durch nichts belegt sei, dass die Beschwerdeführer sehr schlecht Deutsch sprechen. «Die übrigen Argumente der beiden Stimmbürger Ueli Liechti und Erwin Schaller gehen an der Sache vorbei und können gar als polemisch bezeichnet werden», hält das Gericht fest.

Zusammenfassend betont das Gericht, dass die in der Gemeindeversammlung vorgebrachten Voten nicht den bundesgerichtlichen Anforderungen an eine personenbezogene und sachliche Begründung genügen.

Beschlüsse aufgehoben

Das Gericht hebt deshalb die Beschlüsse der Gemeindeversammlung und des Oberamtmannes auf. Es ordnet in seinem Urteil an, dass der Fall zur neuen Entscheidung an die Einbürgerungsbehörde, das heisst an die Gemeindeversammlung von Wünnewil-Flamatt zurückgewiesen wird.

Das Gericht anerkennt, dass es bislang keine konkrete Weisungen gebe, wie vorzugehen sei, um an einer Gemeindeversammlung Gründe für die Abweisung einer Einbürgerung zu eruieren. «Beispielsweise wird sie (die Gemeindepräsidentin) versuchen müssen, eine Diskussion in Gang zu bringen, um allenfalls die Gründe, die gegen die Einbürgerung der Beschwerdeführer sprechen zu ermitteln», hält es fest.

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