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Gemeindeversammlung soll stattfinden

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Die geplante Kiesgrube in Tentlingen sorgt seit einem Jahr für Streit: Die Anwohner befürchten Lärm und Staub, der Gemeinderat sieht in der Grube eine Einnahmequelle. Informationsveranstaltungen und ein Diskussionsforum haben keine Einigung gebracht. Der Konflikt ging so weit, dass die Gegner der Kiesgrube–der Verein Zukunft Tentlingen–Mitte März eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Gemeinderat einreichten (die FN berichteten). Der Sensler Oberamtmann Nicolas Bürgisser hat diese nun teilweise gutgeheissen, wie er gestern mitteilte.

 Abstimmung gefordert

«Der Gemeinderat hätte die eingeforderte ausserordentliche Gemeindeversammlung durchführen sollen», begründet Nicolas Bürgisser seinen Entscheid. Am 13. März hatte der Verein Zukunft Tentlingen einen von 130 Bürgern unterzeichneten Antrag für eine Gemeindeversammlung gestellt. Der Gemeinderat lehnte den Antrag ab. Die Forderungen, die der Verein im Antrag formuliere, entbehrten einer juristischen Grundlage, sagte Gemeindepräsidentin Antje Burri damals. In der Folge reichte der Verein die Aufsichtsbeschwerde ein.

Der Verein wollte an der Gemeindeversammlung darüber abstimmen, ob eine Konsultativabstimmung zum Kiesabbauprojekt stattfinden solle. «Dazu hat die Gemeindeversammlung das Recht», sagt Nicolas Bürgisser (siehe auch Kasten). In seinem Entscheid fordert er den Gemeinderat deshalb auf, eine ausserordentliche Gemeindeversammlung mit diesem Traktandum einzuberufen. Die genaue Traktandenliste sei vom Gemeinderat festzulegen.

Verein ist zufrieden

«Wir sind absolut zufrieden», sagt André Schorro, der Präsident des Vereins Zukunft Tentlingen. Er hofft, dass an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung eine offene Diskussion stattfinden wird. Und er hofft auch, dass die Anwesenden eine Konsultativabstimmung annehmen werden. «Die Bevölkerung soll sich an der Urne äussern können.»

 Untersuchung folgt nicht

In allen Punkten ist der Sensler Oberamtmann der Aufsichtsbeschwerde jedoch nicht nachgekommen. Der Verein hatte etwa gefordert, dass der Oberamtmann das Vorgehen des jetzigen und des früheren Gemeinderates im Zusammenhang mit der geplanten Kiesgrube untersuchen solle. Auf dieses Begehren tritt Nicolas Bürgisser nicht ein. Nach Durchsicht der Gemeinderatsprotokolle der vergangenen Jahre erweise sich dies als nicht notwendig.

Gemeinde sagt noch nichts

Gemeindepräsidentin Antje Burri nahm gestern nicht Stellung zum Entscheid des Oberamtmannes. Am 13. Mai findet die nächste Gemeinderatssitzung statt. Gemäss Burri entscheiden die Gemeinderäte dann, ob sie die ausserordentliche Gemeindeversammlung durchführen werden. Der Gemeinderat könnte den Entscheid des Oberamtmannes auch anfechten.

 An der Sitzung will der Gemeinderat auch entscheiden, wie es mit dem Dossier Kiesgrube weitergehen soll: Gegen die Änderung des Zonennutzungsplan, die für den Bau der Kiesgrube notwendig wäre, gingen während der öffentlichen Auflage im Juni 2012 insgesamt 17 Einsprachen ein. Die Einspracheverhandlungen führten zu keiner Einigung. Lehnt der Gemeinderat die Einsprachen nun ab, geht das Dossier weiter an den Kanton, der dann darüber entscheidet.

Abstimmung: Bürger können sie verlangen

D er Verein Zukunft Tentlingen fordert eine Konsultativabstimmung über das geplante Kiesabbauprojekt in Tentlingen. Der Gemeinderat lehnte dies bisher ab, da eine Konsultativabstimmung im Gesetz nicht vorgesehen sei. In seinem Entscheid zur Aufsichtsbeschwerde hält der Sensler Oberamtmann Nicolas Bürgisser nun fest, dass Konsultativabstimmungen auch nicht verboten seien. «Die Gemeinde Tafers befragte die Bürger zur Agglo, der Kanton Bern zur Zukunft des Kraftwerks Mühleberg», sagt er. Sowohl der Gemeinderat als auch die Gemeindeversammlung könnten eine Konsultativabstimmung ansetzen. Bürgisser fordert den Gemeinderat Tentlingen deshalb auf, über eine Konsultativabstimmung zum Kiesabbauprojekt abstimmen zu lassen. «Das Resultat der Konsultativabstimmung ist aber nicht bindend für den Gemeinderat», sagt er. mir

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