Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Generalrat passt Gebühren an

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Noch im Dezember hatten wir die Rückweisung der Botschaft gefordert», sagte Dominique Jordan Perrin (SP), Präsidentin der Finanzkommission, an der Generalratssitzung vom Montagabend. Damals habe der Antrag des Gemeinderats für eine Änderung des Reglements über die Verwaltungsgebühren in der Raumplanung und im Bauwesen (siehe Kasten) einige Mängel aufgewiesen. «Es fehlte die Klarheit, die Terminologie war nicht gut erklärt und die Rechnungsmethode galt es zu verbessern.» Die neue Version erkläre nun besser, warum und in welchem Rahmen der Gemeinderat künftig nicht nur für Baugesuche, sondern auch für die Prüfung von Plänen Verwaltungsgebühren erheben wolle. «Wir wurden angehört», so Jordan Perrin.

Als gutes Beispiel nehmen

Der positiven Stellungnahme der Finanzkommission folgten fast alle Parteien. Die Botschaft sei überzeugend, sagte Benoît Hemmer im Namen der CVP-GLP-Fraktion. «Wir bedauern, dass es dafür einen zweiten Anlauf gebraucht hat», meinte er–und bat den Gemeinderat, dies als gutes Beispiel für kommende Botschaften zu nehmen. In der SP habe das Reglement keine grosse Debatte hervorgerufen, sagte Elias Moussa. Die Partei begrüsse jedoch die zusätzlichen Einnahmen von 65 000 Franken pro Jahr.

Die FDP begrüsse die überarbeitete Fassung des Reglements, sagte Jean-Pierre Wolhauser. Er fragte jedoch, ob nur ein einziger Stundentarif gelte oder ob dieser–je nach Komplexität des Dossiers–differenziert sei. Auch Christa Mutter fragte im Namen der Grünen, auf welcher Basis die voraussichtlichen Mehreinnahmen berechnet worden seien. «Und wie verhält es sich mit den verrechneten und den tatsächlichen Kosten?»

Die CSP werde den Antrag des Gemeinderats einstimmig unterstützen, erklärte Pierre-Olivier Nobs. «Wir haben uns aber die Frage gestellt, ob man bezüglich der erneuerbaren Energien nicht bis zum Letzten hätten gehen und die gesamte Gebühr aufheben müssen.» Der Entscheid des Gemeinderats, bei ökologischen Installationen wie Wärmepumpen oder Solarzellen zwar die variable, nach der Arbeitszeit berechnete Gebühr wegzulassen, jedoch die fixe Gebühr von 150 Franken beizubehalten, war auch der SVP ein Dorn im Auge. Die Förderung der erneuerbaren Energien sei eines der grossen künftigen Ziele, sagte SVP-Sprecher Daniel Gander. «Wir bedauern, dass der Gemeinderat dies nicht völlig unterstützt.» Deshalb lehnten einige SVP-ler die Reglementsänderung ab.

«Reale Kosten decken»

Eine völlige Kostenbefreiung bei der Installation von Systemen für erneuerbare Energien verstosse gegen das Prinzip der Gebührenerhebung, erklärte Vize-Syndic Jean Bourgknecht (CVP). Und auf die Voten der FDP und der Grünen meinte er: «Ziel der Gebühren ist es, die realen Kosten zu decken.» Die im Reglement angegebenen Maximalbeträge seien auch als solche zu verstehen. «Es wird keine nennenswerte Erhöhung der Tarife geben.»

Der Generalrat genehmigte das neue Reglement schliesslich mit 62 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung.

Reglement: Mehreinnahmen von 65 000 Franken dank Änderung

Das neue Reglement der Stadt Freiburg über die Verwaltungsgebühren in der Raumplanung und im Bauwesen habe einerseits zum Ziel, die nötige gesetzliche Grundlage für die Erhebung von Verwaltungsgebühren zu schaffen, erklärte Vize-Syndic Jean Bourgknecht (CVP) am Montagabend vor dem Generalrat. Denn gemäss kantonalem Raumplanungs- und Baugesetz müssten die Tarife nun gesetzlich festgelegt werden. Andererseits biete das neue Reglement die Möglichkeit, eine Lücke im alten Reglement zu schliessen: So habe die Stadt bisher zwar Gebühren für die Prüfung von Baugesuchen erheben können, jedoch nicht für die Prüfung von Plänen wie etwa Detailbebauungsplänen (die FN berichteten). Für die Baugesuche nahm die Stadt bisher jährlich rund 75 000 Franken ein, dank der neuen Regelung erwartet sie Mehreinnahmen von insgesamt 65 000 Franken. Dies, obwohl sie die Gebühren im Bereich der erneuerbaren Energien senkt: Wer ein solches System, etwa Solarzellen oder eine Wärmepumpe, installieren will, bezahlt nur noch die fixen Gebühren von 150 Franken. rb

Meistgelesen

Mehr zum Thema