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Generalrat Rugo bekommt einmal mehr nicht recht

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Der Oberamtmann des Saanebezirks weist erneut eine Beschwerde des Freiburger Generalrats Claudio Rugo (Künstlerpartei) ab. Nachdem sich Oberamtmann Carl-Alex Ridoré (SP) erst kürzlich mit einem Saalverweis Rugos auseinandersetzen musste (siehe FN vom 14. September), ging es diesmal um die in den Augen Rugos unrechtmässige Wahl in zwei Gremien – erstens um die Wahl von Charles de Reyff (CVP) in den Agglomerationsrat, und zweitens um die Wahl von Anne Casabene Thévoz (SP) in die Fusionskommission. Generalrat Claudio Rugo macht Formfehler geltend: Die Fraktionschefs von CVP und SP hätten die Kandidatenvorschläge vorgängig dem Büro schriftlich vorlegen müssen. Weil sie das nicht gemacht hätten, sei er, der in beiden Wahlen unterlegene Claudio Rugo, gewählt.

Oberamtmann Ridoré sieht das nicht so. Weil der Agglorat ein Organ der Agglomeration ist, würden andere Bestimmungen gelten als bei einer Wahl in eine Kommission des Freiburger Generalrates. «Kandidaturen können im konkreten Fall bis zum Zeitpunkt der Wahl vorgeschlagen werden. Die schriftliche Form ist nicht erforderlich.»

Im Umkehrschluss heisst das, dass für die Wahl in die Fusionskommission – eine Kommission des Generalrates – ein schriftlicher Vorschlag vorliegen muss. Einen solchen habe die SP indes eingereicht, schreibt der Oberamtmann in seiner Urteilsbegründung. Sieben Tage vor der Wahl habe der Fraktionschef dem wissenschaftlichen Mitarbeiter des Sekretariats des Generalrates eine E-Mail mit dem Kandidatenvorschlag geschickt. Ridoré weist somit den Rekurs von Rugo ab.

rsa

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