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Genfer Staatsrat Maudet zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt

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Der Genfer Staatsrat Pierre Maudet ist von der Berufungsstrafkammer zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt worden. Der Magistrat war bereits vom Bundesgericht der Vorteilsannahme für eine Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 schuldig befunden worden.

Die Justizbehörden bestätigten in einer Mitteilung entsprechende Berichte der «Tribune de Genève» vom Mittwoch. Maudet muss ausserdem Schadensersatz in Höhe von 50’000 Franken an den Kanton Genf zahlen.

Maudet wurde verurteilt, weil er 2015, als er in der Genfer Regierung sass, einen Luxusaufenthalt in Abu Dhabi angenommen hatte, dessen Kosten vollständig von den Behörden der Emirate bezahlt wurden. Er liess auch seine Familie und seine damalige rechte Hand an der Reise in die Golfregion teilhaben.

In der Berufung war Maudet freigesprochen worden. Das von der Staatsanwaltschaft angerufene Bundesgericht hatte entschieden, dass dieser Aufenthalt in Abu Dhabi eine ungerechtfertigte Vorteilsannahme darstelle, und es dann dem kantonalen Gericht überlassen, die Strafe festzulegen.

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