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Gentechnologie ist kein Teufelszeugs

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

In der Schweiz werden schätzungsweise im Jahr und pro Kopf 120 kg Lebensmittel weggeworfen. Ähnlich sieht es in anderen sogenannten entwickelten Ländern aus. Dagegen entstehen in Entwicklungsländern vor allem bei der Produktion von Lebensmitteln – also bei Ernte, Lagerung und Verarbeitung–Verluste, aber praktisch keine beim Konsumenten. Für die Nahrungsmittelkonzerne ist diese Verschwendung in den entwickelten Ländern profitabel, denn sie verdienen daran. Wer Essen wegwirft, der muss wieder einkaufen. Im Hinblick auf die Hungerproblematik ist das alles andere als ein idealer Zustand.

Weniger produzieren

Da die Industriestaaten grosse Nahrungsmittelüberschüsse produzieren, müssen diese exportiert werden. In Bezug auf die Entwicklungsländer bedeutet dies, dass man die Produkte quasi verschenken muss, da sie so teuer produziert wurden, dass sie in solchen Ländern kaum bezahlbar wären. Schickt man diese Überschüsse in Entwicklungsländer, dann tut man vordergründig zwar Gutes, doch schlussendlich zerstört man damit die dortigen landwirtschaftlichen Strukturen, die durch Kleinbetriebe und Selbstversorger gekennzeichnet sind. Das eigene Produkt kann der Bauer vor Ort nicht mehr verkaufen, da das importierte Produkt viel billiger zu haben ist. Würden aber in den Entwicklungsländern die Verluste der Produktion gesenkt, stünde mehr Essen zur Verfügung. Neben der uns bekannten, effektiven Landwirtschaft bietet auch die Gentechnologie Lösungsansätze, um diese Produktionsverluste zu senken.

Kein Hunger dank Gentech?

Fast überall dort auf der Welt, wo keine Gentechnologie eingesetzt wird, herrscht ein Hungerproblem, während dort, wo es kein Hungerproblem gibt, meistens Gentechnologie zur Anwendung kommt. Ausnahme ist Europa, das der Gentechnologie eher skeptisch gegenübersteht. Das Hungerproblem ist ein strukturelles Problem und gründet sich auf den mangelnden Zugang zu landwirtschaftlichen Produktionsmitteln. In entwickelten Ländern ist der Zugang zu gezüchteten, pflanzlichen Hochleistungssorten, zu Dünger und Pflanzenschutzmitteln gewährleistet, man hat eine mechanisierte Landwirtschaft und kann so sehr ertragreich produzieren. In den Entwicklungsländern ist dieser Zugang stark eingeschränkt, und der Ertrag ist dementsprechend tief.

Weniger überschüssige Produktion vonseiten der entwickelten Länder und gleichzeitige Unterstützung der Entwicklungsländer beim Zugang zu landwirtschaftlichen Produktionsmitteln wären nötig, damit in den betroffenen Regionen besser und mehr produziert werden könnte. Doch wer das finanzieren kann und will, das stellt die grosse Hürde dar.

Weisse, rote und grüne Gentechnologie

Mittels Gentechnologie ist es möglich, die Erbinformationen eines Organismus zu verändern. Man kann neue Funktionen in die Erbinformation einbauen oder auch bestimmte Elemente entfernen. Drei Bereiche werden unterschieden, die rote, die grüne und die weisse Gentechnologie. Rot steht für die Medizin, etwa die Herstellung von Medikamenten und Impfstoffen. Die weisse Gentechnik befasst sich mit der industriellen Anwendung und der chemikalen Produktion, hier werden beispielsweise bestimmte Enzyme für Waschmittel hergestellt. Grün schliesslich steht für Arbeiten mit Pflanzen, bei der die Erbinformationen von Pflanzen verändert werden, um gewünschte Effekte in der Landwirtschaft oder der Forstwirtschaft zu erzielen, beispielsweise schnell wachsende Bäume oder krankheitsresistente Pflanzen.

Gentech in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Produkte zu kaufen, die gentechnisch veränderte Organismen – kurz GVO – enthalten. Grundsätzlich wäre dies aber möglich, denn der Import dreier bewilligungspflichtiger genmanipulierter Maissorten und einer Sojasorte wäre gestattet. Darauf wird jedoch von den Grosshändlern bewusst verzichtet. Auch gentechnisch veränderte Futtermittelzutaten dürfen importiert werden. Ausserdem sind Nahrungsmittel erlaubt, die maximal einen Anteil von 0,9 Prozent Gentech-Anteile beinhalten.

Möchte jemand ein Produkt auf den Markt bringen, das GVO-Anteile enthält, dann wird das Bundesamt für Landwirtschaft eine Risikobeurteilung dieses Produktes durchführen. Verursachen die neuen Erbinformationen Allergien, toxische Reaktionen oder wurde die Zusammensetzung der Nährstoffe in eine negative, weniger ausgewogene Richtung verändert? Solche Fragen werden geprüft, damit keine Produkte mit Risiken auf den Markt kommen. Auch für den Anbau von GVO braucht es eine Bewilligung; in diesem Falle geht es um die Frage, welche Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Biosphäre das entsprechende Produkt hat.

In all diesen Fällen muss ein GVO-Produkt mit dem Hinweis auf Gentechnologie gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung ist aber nicht nötig für Lebensmittel, die Zusatzstoffe wie Folsäuren, Aminosäuren oder Vitamine enthalten. Solche Zusatzstoffe werden heute den meisten Produkten zugesetzt, etwa Frühstückflocken. Hergestellt werden diese Zusätze oft mittels der weissen Gentechnologie, also nicht durch Genveränderung an Pflanzen, sondern an Bakterien oder Mikroorganismen.

Keine Angst vor Gentechnologie

Zum Schluss betonte Markus Hardegger, dass die Angst vor Gentechnologie unbegründet ist, selbst dann, wenn es GVO-Produkte in der Schweiz zu kaufen gäbe. Die Bewilligungsvorschriften sind sehr streng, und alles wird genauestens geprüft. Doch genau diese Regulierungswut, so Hardeggers Schlusswort, die nicht zuletzt von den Gentech-Kritikern angestrengt wurde, spiele nur den Grosskonzernen in die Arme, denn nur diese können sich die millionenteuren Testverfahren leisten, die es braucht, um eine Bewilligung für ein GVO-Produkt zu erhalten. Dadurch erteilt man ihnen quasi ein Monopol auf Gentechnologie-Produkte. Der Kleinbauer in Afrika hat gar nicht die Möglichkeit, sich gentechnisch verändertes Saatgut zu leisten und dadurch Ertragsstabilität und somit mehr Ertrag zu erhalten. Diesen Teufelskreis gilt es aufzulösen, wenn man dem Hunger in den Entwicklungsländern Herr werden will.

Pränatale Diagnostik : Eine schwierige Entscheidung

U nter Pränataldiagnostik versteht man vorgeburtliche Untersuchungen, die auf die Entdeckung von Erbkrankheiten wie Chromosomenstörungen oder Einzelgenerkrankungen zielen. Um die Gene eines ungeborenen Kindes untersuchen zu können, braucht man seine Zellen. Diese Zellentnahme ist mit einem geringen Risiko verbunden, doch erhält man dafür ein relativ sicheres Ergebnis. Zu den invasiven Tests, die innerhalb des Körpers durchgeführt werden, gehören z. B. die Fruchtwasseruntersuchung oder die Entnahme von Blut aus der Nabelschnur. In der Schweiz sind verschiedene nicht-invasive Bluttests (NIPT) zugelassen. Mit einer Blutentnahme bei der Mutter kann eine Diagnose bezüglich der häufigsten Chromosomenanomalien beim Kind gemacht werden. So können für das ungeborene Kind Risiken wie bei Fruchtwasseruntersuchungen vermieden werden. Ein solcher Test kostet um die 1500 Franken und wird von den Krankenkassen normalerweise nicht vergütet.

Jede schwangere Frau ist mit der Frage konfrontiert, ob und welche Untersuchungen sie zulassen möchte. Nur auf Basis von fundierten und ausreichenden Informationen kann man eine solche Entscheidung zum Wohle von Mutter und Kind überhaupt treffen.

Recht auf Nicht-Wissen

Es gibt ein Recht auf Nicht-Wissen, so dass man auf bestimmte Untersuchungen auch verzichten darf. Als Arzt oder Ärztin hat man die anspruchsvolle Aufgabe, ausreichend zu informieren, ohne gleichzeitig zu verunsichern.

Etliche Fragen wurden nach den Ausführungen von Markus Hardegger aufgeworfen. Eine zielte auf die ethischen Konsequenzen der Gentechnologie, und der Fragesteller wollte wissen, ob es nicht ein Eingriff in die Schöpfung Gottes und eine Verletzung der Würde der Kreatur sei, solche pränatalen Untersuchungen zuzulassen? Markus Hardegger verwies darauf, dass dies eine rein ethische Frage sei und mit Gentechnologie wenig zu tun habe. Viele Leiden und Krankheiten basieren zwar auf der Erbinformation, auf genetischen «Defekten», und man könne heute mittels pränataler Diagnostik relativ gut feststellen, ob ein ungeborenes Kind an einem solchen genetischen Defekt leide. Verändert werde an der Erbinformation aber nichts. Erst bei einer Veränderung könnte man von Gentechnologie sprechen. Es stellt sich aber die ethische Frage, ob es vertretbar sei, pränatale Tests zu machen und ob man auf der Basis dieser Tests das Recht habe, zu entscheiden, ein solches Leben abzubrechen, oder es zu gebären.

Zur Person

Doktorat in Pflanzengenetik

Markus Hardegger wurde 1966 geboren und lebt mit seiner Familie im Kanton Bern. Er hat an der ETH Zürich Biochemie studiert und anschliessend ein Doktorat im Bereich Pflanzengenetik am Friedrich-Miescher-Institut gemacht. Daraufhin war er für ein paar Jahre in der Privatindustrie tätig, bevor er 2000 ins Bundesamt für Landwirtschaft in Bern wechselte. Dort ist er u.a. verantwortlich für die Risikobeurteilungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und von Düngern. Er ist involviert bei der Beurteilung von Herstellungsverfahren und in die Zulassungsverfahren von Recyclingdüngern. Zudem ist er an der Umsetzung von Konzepten für die Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen (alten Pflanzensorten) beteiligt.am/Bild tr

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