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Gentechverbot hält Einzug ins Landwirtschaftsgesetz

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Zwei Artikel im Landwirtschaftsgesetz bieten die Grundlage, dass Freiburg ein gentechfreier Kanton wird. «Der Staat sorgt dafür, dass auf den gesamten landwirtschaftlichen Nutzungs- und Sömmerungsflächen des Kantons eine gentechfreie Landwirtschaft so weit wie möglich gewährleistet ist», heisst es da. Und: «Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und auf Sömmerungsflächen ist verboten.»

Mit dieser Änderung des Landwirtschaftsgesetzes kommt der Staatsrat einem Anliegen des Grossen Rates entgegen. Dieser hatte bereits 2012 eine entsprechende Motion für erheblich erklärt und im Juni 2014 auch bestätigt, dass der Staatsrat die Motion umsetzen soll.

Ein Zeichen gesetzt

Der Staatsrat hatte sich gegen ein solches kantonales Verbot gestellt, weil derzeit auf eidgenössischer Ebene ein Gentech-Moratorium herrscht und in Kürze eine eidgenössische Rechtsprechung in diesem Sinn erwartet wird.

Die Mehrheit der Grossräte hatte vom Staatsrat aber dennoch ein kantonales Verbot verlangt, um ein entsprechendes Zeichen gegen Gentech zu setzen. Es sollte zudem ein Bekenntnis zur Freiburger Landwirtschaft sein. Dies ging auch so aus der Vernehmlassung zu dieser Gesetzesänderung hervor. uh

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