Um den jüngsten bundesrechtlichen Entwicklungen und der kantonalen Praxis Rechnung zu tragen, muss die Gesetzgebung über die Geoinformation und die amtliche Vermessung revidiert werden. Der Staatsrat hat nun einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Dieser sieht vor, dass der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen als amtliches Publikationsorgan für öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen genutzt wird. Dazu soll auch ein Leitungskataster geschaffen werden. Dieser soll es ermöglichen, die bestehenden Geodaten zusammenzuführen und die Umsetzung des Katasters auf nationaler Ebene zu beschleunigen. Ein Leitungskataster dokumentiert die unterirdischen Infrastrukturen der Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernwärme- und Kommunikationsnetze.
Das Ziel ist es, genaue, verlässliche und aktuelle Geodaten bereitzustellen. Seit dem 1. Januar 2021 sind der Zugang zu den Geodaten und ihre Nutzung kostenlos, was nun auch gesetzlich verankert wird.
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