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Gerechter verteilen

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An seiner Sitzung vom 15. Februar 2000 hat der Staatsrat die Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion dazu ermächtigt, den Vorentwurf zur Änderung des Verkehrsgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Eine Beteiligung der Gemeinden an der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs existiert bereits in zahlreichen Kantonen, unter anderen in den Kantonen Bern, Neuenburg, Waadt und Wallis. Mit dem Vorentwurf soll die aktuelle Situation korrigiert werden, in der der Kanton und lediglich einige Gemeinden den öffentlichen Verkehr finanzieren, während die meisten Gemeinden davon profitieren.

Die ungedeckten Betriebskosten des Regional- und Agglomerationsverkehrs würden nach Abzug der Bundesbeiträge zu 55 Prozent vom Staat und zu 45 Prozent von den Gemeinden übernommen. Der Anteil der Gemeinden würde in Abhängigkeit von ihrer jeweiligen zivilrechtlichen Bevölkerung und der Erschliessungsqualität aufgeteilt. Von dieser Gesetzesänderung sind lediglich die ungedeckten Betriebskosten betroffen. Die Investitionen in den Regionalverkehr, insbesondere den Schienenverkehr, werden weiterhin vollständig von Bund und Kanton übernommen.
Der Anstieg der zu Lasten des Kantons fallenden Beträge, insbesondere infolge der Verringerung der Bundesbeteiligung an der Finanzierung des Regionalverkehrs, könnte so gebremst werden. Ausserdem könnten die Kosten gerechter unter den Gemeinden des Kantons aufgeteilt werden. Wird die aktuelle Finanzierung nicht geändert, ist ein teilweiser Abbau der weniger rentablen Linien, insbesondere in den Randregionen, zu befürchten.
Ein leistungsfähiger und attraktiver öffentlicher Verkehr ist ein Trumpf des Kantons Freiburg, den es zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Luftqualität und der Reduktion der CO-Emissionen. Er trägt zur Verringerung der Verkehrsüberlastung in den städtischen Zentren bei und gewährt der Bevölkerung Mobilität auf dem gesamten Kantonsgebiet.

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