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Gerechtigkeitsempfinden sollte auch bei Tatverdächtigen nicht getrübt werden

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«Staatsanwalt fordert lebenslange Haft» – FN-Ausgabe vom 31. März 2022

Laut einem von den FN übersetzten Artikel der «La Liberté» forderte der Stellvertretende Generalstaatsanwalt Raphael Bourquin lebenslange Haft für eine Frau, die er beschuldigt, ein kleines Mädchen getötet zu haben. Die Tat wird von der Frau und ihrer Verteidigung bestritten.

Wir kennen aus der Literatur vergangener Jahrhunderte Frauen, die aus Verzweiflung und wegen der unbarmherzigen Enge ihrer Zeit ein Kind getötet haben und deshalb zum Tode verurteilt wurden. Bekanntestes Beispiel ist Fausts Gretchen.

Für besagten Staatsanwalt hat die Angeklagte die Tat begangen, weil sie vom Weinen des Kindes überfordert war. Die Todesstrafe kann er jetzt nicht mehr fordern, aber immerhin lebenslange Haft für eine aus einem Affekt begangene Handlung, die wohl nur einige Sekunden gedauert hat. Offenbar ist die Rechtspflege heute nicht viel weiter als vor 200 Jahren.

Wie kann man eine solch drakonische Strafe verlangen, während jemand seinen Lebenspartner ein Leben lang unterdrücken und demütigen kann, ohne gerichtlich belangt zu werden. Ganz zu schweigen von Diktatoren, die viele Menschenleben auf dem Gewissen haben und keine Strafe zu gewärtigen haben. Das aktuellste Beispiel sind Putin und seine Russlandmafia.

Ich habe Vertrauen in unsere Justiz und gehe deshalb nicht davon aus, dass sich die exorbitante Forderung des Staatsanwalts aufgrund der Rechtslage aufdrängt. Hat der Staatsanwalt die psychologischen Motive der Tat gebührend berücksichtigt? Oder lässt er sich von der Panikmache und Dramatisierung der Boulevardpresse bei einem «Kindsmord» beeinflussen? Und hofft er gar, als Stellvertreter so zu höheren Würden zu gelangen?

Unser Gerechtigkeitsempfinden sollte auch bei Tatverdächtigen nicht getrübt werden, Recht und Ethik nicht zu sehr auseinanderklaffen. Deshalb ist zu hoffen, dass Gerichtsurteil und Strafmass beim erwähnten Prozess nicht im Sinne des Staatsanwalts ausfallen.

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