Das Kantonsgericht hat gestern den Rekurs eines verurteilten Vergewaltigers abgewiesen. Dieser war vergangenen November vom Strafgericht des Saanebezirks zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, davon ein halbes Jahr unbedingt in Halbgefangenschaft, und der Zahlung von 12 000 Franken Schmerzensgeld verurteilt worden (die FN berichteten). Damit hat das Kantonsgericht den Schuldspruch der ersten Instanz vollumfänglich bestätigt.
Der Fall ereignete sich im Winter 2014. Das Opfer feierte in der Stadt Freiburg seinen 18. Geburtstag. In einem Hotel kam es an diesem Abend zum Sex mit einem damals 28-jährigen Mann. Während der Mann stets von einvernehmlichem Sex sprach, lag für die Frau eine Vergewaltigung vor. Letztlich schenkten die Richter den Aussagen des Opfers mehr Glauben. bearbeitet von fg/FN