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Gericht bestätigt Urteil wegen Brandstiftung

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Das Gesundheitszentrum La Corbière war in einer Septembernacht 2006 bei einem Brand vollständig zerstört worden. Das Bezirksgericht Broye verurteilte im September 2015 eine ehemalige Mitarbeiterin des Zen­trums wegen vorsätzlicher Brandstiftung. Die Frau hatte beim Brand schwere Verbrennungen am Körper erlitten und war in der Folge auch psychisch beeinträchtigt. Aus diesem Grund hatte das Gericht die Frau nur zu Schadenersatzzahlungen verurteilt; diese beliefen sich aber auf 3,5 Millionen Franken (FN vom Dienstag). Das Gesundheitszentrum ist heute wieder aufgebaut.

Die 50-jährige Frau wies jegliche Schuld von sich und rekurrierte gegen das Urteil. Sie habe sich nur zur falschen Zeit am falschen Ort befunden, argumentierte die Frau. Am Dienstag hat nun aber das Kantonsgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Aus der Sicht der Freiburger Richter hatte die Frau gute Gründe, die Zerstörung des Gesundheitszentrums zu wünschen: Sie habe das Gesundheitszentrum als «unheilvoll» für ihren Mann angesehen, der dort als Zahnarzt arbeitete. Dieser sei mit dem Direktor von La Corbière und dessen Gattin zerstritten gewesen. Die beiden versuchte die Verteidigung als Gewinner des Verbrechens darzustellen; sie hätten von der Versicherungssumme profitiert.

bearbeitet von uh/FN

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