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Gericht beurteilt tödlichen Arbeitsunfall

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Es war der letzte Tag seines Einsatzes auf der Baustelle. Doch der Temporärarbeiter kehrte nicht mehr nach Hause zurück. Auf der Baustelle für die Poyabrücke in Freiburg kam er zu nahe an eine Bohrmaschine; diese erfasste seine Kleider. Die Maschine drehte immer weiter. Sein Oberkörper wurde gegen die Maschine gepresst–er starb noch auf der Baustelle.

Der Unfall liegt fast drei Jahre zurück. Diese Woche stehen nun zwei Bauarbeiter der Implenia AG vor dem Bezirksgericht Saane. Sie sind der fahrlässigen Tötung und der Beseitigung von Sicherheitsvorrichtungen angeklagt.

Die Bohrmaschine war dreifach gesichert: mit zwei Knöpfen, die eine Notbremsung auslösen, wenn sie gedrückt werden, und Sicherheitsdrähten entlang dem Bohrer. Als einer der Sicherheitsdrähte kaputt ging, entschieden die beiden angeklagten Chefs des Bohrteams, diesen zu überbrücken und weiterzuarbeiten. Sie neutralisierten den Schalter der Notabschaltung–wissend, dass dies nicht erlaubt war. Am nächsten Tag verunfallte der Temporär-Arbeiter.

Mit einem Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft hatte die beiden Bauarbeiter im letzten September mittels Strafbefehl verurteilt; dagegen hatten sie Beschwerde eingelegt. Der eine–ein 47-jähriger Franzose–wurde zu 500 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, bedingt auf zwei Jahre. Der andere–ein 62-jähriger Spanier–erhielt 600 Stunden gemeinnütziger Arbeit aufgebrummt, ebenfalls bedingt. Er hatte am Tag des Unfalls die Aufsicht über die Bohrmaschine und verliess das Schaltpult, um einen Wasserschlauch zu holen; auch das ist regelwidrig. Genau in diesem Moment trug sich der tödliche Unfall zu.

Der Spanier sagte gestern zu Gerichtspräsident Alain Gautschi, es sei ein Fehler gewesen, dass er das Steuerpult verlassen habe. «Mein einziger Fehler.» Es sei nicht erklärbar, warum der Arbeiter hin zur Maschine gegangen sei, um Steine wegzuräumen. «Das habe ich noch nie gesehen.»

Die 19- und 15-jährigen Töchter des Verunfallten treten als Zivilklägerinnen auf. Mit ihnen war die Ex-Frau am Gericht. Sie schüttelte den Kopf, als sie die Aussagen des Spaniers hörte.

Der Franzose führte aus, dass Bohrmaschinen früher gar keine Notabschaltungen gehabt hätten. «Als wir ein Sicherheitskabel entfernt haben, blieb noch eines, zudem hatte es noch zwei Knöpfe–wir dachten wirklich nicht, dass wir etwas Schlimmes taten.»

Ortstermin auf der Baustelle

Gerichtspräsident Gautschi wollte die Bohrmaschine sehen–und so reiste das Gericht auf die Baustelle in der Nähe von Genf, auf der die Maschine zurzeit im Einsatz steht. Das fünfköpfige Gericht, die Staatsanwältin, die Anwältin der Zivilklägerinnen, die Verteidiger der beiden Angeklagten, die Angeklagten selber, die Gerichtsschreiberin, der Gerichtsweibel, die Journalisten–alle standen in Gummistiefeln, mit Helm und im neonfarbenen Gilet bei der Bohrmaschine. Zwei Arbeiter zeigten, wie die Notabschaltungen funktionieren; das Gericht und die Anwälte testeten, wie rasch die Sicherheitsdrähte den Notstopp auslösen. Dabei stellte Gautschi fest, dass der Bohrer noch eine halbe Drehung macht, sobald die Notabschaltung ausgelöst wird. Der Spanier erklärte, wie er das Steuerpult verlassen hatte und dass er maximal eineinhalb Meter vom Pult und damit vom Not-Knopf entfernt gewesen sei, als er Geräusche gehört und den Unfall gesehen habe.

Der Prozess geht heute mit Befragungen und Plädoyers in Freiburg weiter.

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