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Gericht bewertet Haftbedingungen in Marokko

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Vor dem Kantonsgerichts stand gestern der Mann, der 2008 ein altes, wehrloses Ehepaar in deren Villa am Murtensee überfallen hatte (die FN berichteten). Jahre später bekannte sich der heute 39-jährige Täter zur Tat. Zuvor war er der Polizei wegen Aktivitäten in einem international tätigen Drogenhändlerring ins Netz gegangen. Im November 2016 wurde er vom Strafgericht des Saanebezirks zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Strafmindernd erachtete das Gericht die Tatsache, dass der Täter 15 Monate in einem Gefängnis in Marokko eingesessen hatte, bevor er an die Schweiz ausgeliefert wurde. Heute ist der Mann in der Strafanstalt Bellechasse untergebracht.

Pflichtverteidiger Frédéric Hainard verlangte gestern nun eine Reduktion der Freiheitsstrafe auf drei Jahre. Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz eine Erhöhung auf sechs Jahre.

Versprechen nicht eingehalten

«Ich verstehe nicht, warum mir Staatsanwalt Schmutz im Gegenzug zu meinem Geständnis ursprünglich ein vereinfachtes Verfahren mit einer maximalen Strafe von 60 Monaten versprochen hatte, später aber doch ein ordentliches Verfahren durchgeführt wurde, das in einer deutlich höheren Strafe mündete», sagte der Angeschuldigte gestern eingangs der Gerichtsverhandlung. Er fordere, dass das Gericht zwei Personen dazu befrage, die dies bezeugen könnten. Das Gericht unter dem Vorsitz von Michel Favre lehnte diesen Antrag aber ab.

Haft in Marokko unterbewertet

Verteidiger Hainard fokussierte sich sodann auf die prekären Verhältnisse im marokkanischen Gefängnis: «Mein Mandant war in einer Zelle zusammen mit 24 anderen Insassen eingepfercht. Auf 0,6 Quadartmetern musste er essen, schlafen, sich anziehen.» Später habe er einen Raum mit 50 Insassen teilen müssen und Platz auf 0,8 Quadratmetern gehabt. «Sie haben es selbst gehört, mein Mandant schlief unter einem Bett.» Hinzu seinen Gewalt, Krankheiten, Fenster ohne Glas und ständige Körperdurchsuchungen gekommen. «Die Europäische Menschenrechtskonvention, welche die Schweiz ratifiziert hat, verbietet Folter.» Zwar habe das Saanegericht den Erlebnissen seines Mandanten Rechnung getragen, aber nicht genug.

Mängel im Verfahren

Ein weiterer Grund für eine Strafreduktion sah Hainard in der Abtrennung des Verfahrens in Bezug auf die Drogendelikte. «Wenn mehrere Täter ebenbürtig an einem Delikt beteiligt sind, muss man sie zusammen beurteilen.» Sonst würden die Verteidigungsrechte des Angeschuldigten geschmälert. «Denn so kann ich nicht wissen, was der andere gegen meinen Mandanten ausgesagt hat.»

Dementi des Staatsanwalts

«Welchen Vorteil hätte der Angeschuldigte bei einem gemeinsamen Verfahren denn bitte gehabt, wo er doch alles gestanden hat?», fragte Staatsanwalt Schmutz. In Straffällen mit vielen Beteiligten führe die Zusammenlegung der Verfahren zudem zu riesigen Dossiers, bei denen man den Überblick schnell verliere.

«Die Tatsache, dass der Angeschuldigte heute behauptet, dass ich ein einfaches Verfahren versprochen hätte, bringt mich zudem auf den Gedanken, ob er vielleicht doch nur ein rückfallgefährdeter Schönredner ist.» In Bezug auf die menschenwidrigen Umstände in Marokko meinte Schmutz schliesslich, die doppelte Anrechnung der Haftdauer in Marokko durch das Saanegericht sei eh schon zu grosszügig. Und: «Ein Krimineller weiss, dass er überall auf dieser Welt gefasst werden kann.»

Reue nicht erkennbar

Das Kantonsgericht gab weder der einen noch der anderen Seite recht. Es bestätigte das Urteil der ersten Instanz und rechnete die Haft in Marokko wie das Saanegericht doppelt an und nicht dreifach, wie das der Verteidiger in erster In­stanz gefordert hatte. Die Verfahrenstrennung in Bezug auf die Drogendelikte wirkte sich nach Ansicht des Kantonsgerichts zudem nicht negativ auf die Höhe der Strafe aus.

Die Richter hielten weiter fest, dass sie keine ehrliche Reue beim Täter erkennen könnten. Positiv bewerteten sie aber seine Zusammenarbeit mit den Behörden und die gute Führung in Bellechasse.

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