Lausanne Das Bundesgericht hat die im Hooligan-Konkordat vorgesehenen Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen abgesegnet. In dem auf Anfang Jahr in Kraft getretenen Konkordat sind Rayonverbote, Meldepflichten und Polizeigewahrsam vorgesehen. Zusätzlich wird der Polizei erlaubt, die Namen von Gewalttätern an Clubs und Stadionbetreiber weiterzuleiten. Umstritten war unter den Richtern einzig die Anordnung des Polizeigewahrsams. sda
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