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Gericht entzieht Permis vorsorglich

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Er ist dem Gericht bekannt als regelmässiger Drogenkonsument: Ein 47-jähriger Freiburger wurde 2005 wegen Konsums von Kokain, Ecstasy und Haschisch angezeigt, 2009 wegen Cannabiskonsums. Beide Male verfügte die kantonale Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr einen vorsorglichen Fahrausweisentzug. Der Mann musste sich darauf in ärztliche Kontrolle begeben und ein Arztzeugnis einreichen, das bewies, dass er absolut drogenfrei war. Auf diesem Weg erhielt er den Fahrausweis jeweils wieder.

21 Hanfpflanzen

Im September 2013 dann fand die Kantonspolizei neben dem Haus des Betroffenen 21 Hanfpflanzen. In der Anzeige stand, der Mann habe angegeben, die Cannabispflanzen für den Eigengebrauch und für kranke Bekannte angepflanzt zu haben. Die Kommission für Administrativmassnahmen im Strassenverkehr gab dem Mann eine viermonatige Frist, um einen Arztbericht einzureichen und sechs Urinproben durchführen zu lassen. Er kam dieser Aufforderung nicht nach und ersuchte um eine formelle Verfügung. Daraufhin entzog die Kommission ihm den Fahrausweis für eine unbestimmte Dauer, um die Situation zu klären.

Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid: Er konsumiere keine Drogen. Zudem sei er nie unter dem Einfluss von Drogen Auto gefahren. Die 21 Hanfpflanzen seien von selbst auf der Wiese neben dem Haus gewachsen, da dort früher Hanf angebaut worden sei. Es bestehe kein Beweis für eine Drogenabhängigkeit. Gegenüber der Polizei habe er nur die Möglichkeit eingeräumt, den Hanf durch Rauchen selber zu konsumieren. Aus der schlichten Möglichkeit, dass er Drogen nehmen könnte, dürfe die Kommission nicht auf eine Fahruntauglichkeit schliessen und ihm daher auch nicht vorsorglich den Fahrausweis abnehmen.

Braucht keinen Beweis

Das Kantonsgericht sieht dies nun anders: «Das Führen eines Motorfahrzeugs ruft ein grosses Gefährdungspotenzial hervor», schreibt der III. Verwaltungsgerichtshof in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil. Bei Verdacht auf eine Alkohol- oder Betäubungsmittelabhängigkeit dürfe nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet werden–und während diese laufe, sei ein vorsorglicher Fahrausweisentzug angebracht. Ein strikter Beweis dafür, dass der Mann nicht fahrfähig sei, müsse dazu nicht vorliegen; dieser Beweis erfolge im anschliessenden Hauptverfahren, wenn es um den definitiven Entzug des Fahrausweises gehe.

«Reine Schutzbehauptung»

Der Mann hatte ein Arztzeugnis und Urinproben verweigert. «Daraus können negative Schlüsse auf die Fahreignung gezogen werden», schreibt das Gericht. Zudem habe das Kantonsgericht bereits 2006 festgehalten, dass der Mann seit 23 Jahren regelmässig Cannabis konsumiere. Die Behauptung, die Hanfpflanzen seien von selber gewachsen, sei eine «reine Schutzbehauptung».

Ein gelegentlicher Cannabiskonsument erkenne, wenn er fahruntauglich sei. Bei andauerndem, regelmässigem und gleichzeitig hohem Cannabiskonsum sei aber davon auszugehen, dass die Bereitschaft und die Fähigkeit, eine Fahruntauglichkeit zu erkennen, zumindest gering seien, schreibt das Gericht in seinem Urteil. Der Mann muss daher sein Permis vorsorglich abgeben. Zudem muss er die Gerichtskosten von 600 Franken tragen. njb

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