Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gericht gewährt eine letzte Chance

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 «Sie sagen, Sie haben aus diesem Verfahren eine Lehre gezogen. Ich hoffe, wir können Ihnen dies glauben.» Mit diesen Worten verabschiedete Gerichtspräsident Peter Rentsch gestern Mittag einen 42-jährigen Mann aus dem Saal des Bezirksgerichts des Sensebezirks in Tafers. Zuvor hatte er ihn wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu zwölf Monaten Haft und einer Busse von 200 Franken verurteilt–und zwar bedingt. Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft, die nicht an der Verhandlung teilnahm, eine unbedingte Freiheitsstrafe beantragt hatte. Denn der Sozialhilfeempfänger stand nicht zum ersten Mal wegen ähnlicher Vergehen vor Gericht.

Wie der Polizeirichter erklärte, habe er bei der Urteilsfindung auch die persönliche Situation des Angeklagten berücksichtigt. Dieser befindet sich derzeit in einem Programm, bei dem seine Chancen für eine mögliche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt oder seine Einstufung für eine Invalidenrente abgeklärt werden. Diese laufende Massnahme würde abgebrochen werden, käme der Mann ins Gefängnis, sagte sein Berufsbeistand, der als Zeuge an der Verhandlung aussagte.

 Praktische Gründe

Der Angeklagte hatte während einem Jahr mit Marihuana gehandelt. Er hatte insgesamt 6,5 Kilogramm zu einem Preis zwischen 2200 und 3000 Franken pro Kilo gekauft. Etwa vier Kilogramm davon hatte er an verschiedene Personen weiterverkauft, teils bei sich zu Hause, teils in der Stadt Freiburg. Die Untersuchungsbehörden gehen davon aus, dass er einen Gewinn von 8000 bis 11 000 Franken erzielt hat. «Damit ich mich nicht gross darum bemühen muss, etwas zum Rauchen zu haben», sagte er auf die Frage des Polizeirichters nach seinen Motiven.

Der Mann musste sich auch dafür verantworten, dass er auf seinem Balkon und an einem Waldrand in seinem Wohnort Hanf angebaut und daraus drei Kilo Marihuana geerntet hatte–insgesamt 80 bis 120 Pflanzen. Dieses rauchte er selber, verkaufte oder verschenkte es. Gelegentlich konsumierte er auch Heroin. Auf die Frage, ob er diese nach einer Hausdurchsuchung gemachten Angaben bestätigen könne, korrigierte der Angeklagte lediglich, dass einige der Hanfpflanzen am Waldrand nicht so gut gediehen seien.

Er sehe ein, einen Fehler gemacht zu haben, sagte der Mann auf die Frage, ob er eine Lehre aus diesem Verfahren ziehe. «Aber ich werde deswegen nicht aufhören zu konsumieren.» Denn das Rauchen helfe ihm medizinisch, weil er so weniger Medikamente einnehmen müsse und besser schlafen könne. Er habe den Konsum bereits eingeschränkt.

Fünf Jahre Probezeit

Angesichts gewisser Aussagen des Angeklagten äusserte Peter Rentsch bei der Urteilsbegründung gewisse Zweifel zum Rückfallrisiko und legte die maximal mögliche Probezeit von fünf Jahren fest. Er hoffe, das Urteil habe eine Warnwirkung: «Es ist an Ihnen, diese letzte Chance, die ich Ihnen gewähre, zu packen.»

Meistgelesen

Mehr zum Thema