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Gericht hat Ex-Polizisten verurteilt

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Mehrmals musste Gerichtspräsident Benoît Chassot bei der Urteilsverkündung gestern im Strafgericht des Saanebezirks den Beschuldigten ermahnen, ruhig zu sein. Kaum war das Urteil gefällt, verliess dieser, der immer wieder den Kopf geschüttelt hatte, den Saal. «Wir werden ganz klar Berufung einlegen. Denn mein Mandant wurde schuldig gesprochen, obwohl er nichts gemacht hat», sagte die Genfer Anwältin Cyrielle Friedrich den FN.

Bedingte Freiheitsstrafe

Dem Mann, einem pensionierten Polizisten und Gemeinderat, war vorgeworfen worden, einem abgewiesenen irakischen Asylbewerber gegen Oralsex eine Aufenthaltsbewilligung versprochen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn der Ausnützung einer Notlage und der passiven Korruption angeklagt (die FN berichteten). In beiden Punkten sprach Benoît Chassot den Mann schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit zwei Jahren Bewährung. Ebenfalls muss der Mann für die Prozesskosten aufkommen und dem Iraker eine Genugtuung von 5000 Franken bezahlen.

 Sprachliche Hürden

Zu Verwirrung hatte am ersten Prozesstag im Oktober 2013 geführt, dass der Angeklagte in einer schriftlichen Stellungnahme, die der Anwalt verfasst hatte, angegeben hatte, er selbst habe die drei Blowjobs praktiziert. In der Verhandlung hatte er jedoch erklärt, der Beschuldigte habe ihn oral befriedigt. Daraufhin hatte Anwalt Nicolas Charrière sein Mandat niedergelegt, um aussagen zu können, dass er den Iraker falsch verstanden hatte. Diese Vorgeschichte tue der Glaubwürdigkeit des Irakers keinen Abbruch, befand Chassot. Als dieser das erste Mal ausgesagt habe, sei dies spontan geschehen, er habe keine Zeit gehabt, sich vorzubereiten. «Dennoch waren seine Aussagen strukturiert und enthielten viele Details–Details, die der Angeklagte nie dementiert hat.»

Der Iraker habe nie danach gestrebt, ein Strafverfahren zu lancieren. Erst durch die Aussagen eines Kollegen sei die Justiz in einem anderen Prozess auf den Fall aufmerksam geworden. Dem Mann sei es stets schwergefallen, über die Ereignisse zu reden. «Im muslimischen Glauben ist die Homosexualität ein Tabu.» Auch sei die anfängliche Verwirrung verständlich: «In seiner Sprache existiert das Wort Fellatio nicht.» Ein vergleichbares Wort bedeute «lutschen»; dieses unterscheide aber nicht, ob die Tat aktiv oder passiv geschehe. «Ich sehe keinen Grund, warum er nicht die Wahrheit sagen sollte», so Chassot.

Keine Skrupel

Der Polizist hingegen habe Einsicht in verschiedene Dokumente im Zusammenhang mit diesem Fall gehabt–und seine Version mit dem Fortschreiten des Falles angepasst.

Auch sei dem Mann bewusst gewesen, dass sich der Iraker in einer Notlage befand. «Er hatte Angst, in den Irak zurückgeschickt zu werden. Und der Mann wusste, dass er alles machen würde, um hierbleiben zu können.» Dies habe er ohne Skrupel ausgenützt. «Er dachte, dass der Iraker das Land verlassen muss oder–wenn er in der Schweiz bleibt–die Geschehnisse niemals verraten werde», so Chassot. Der Beschuldigte habe egoistisch gehandelt und nie auch nur die geringste Reue gezeigt. Im Gegenteil: Er habe sogar den Iraker wegen Verleumdung angezeigt.

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