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Gericht ist strenger als die Staatsanwältin

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Alain Gautschi war gestern hörbar aufgebracht: Schwachsinnig seien die Argumente der Täter, saublöd gar; sie hätten dem Strafgericht des Saanebezirks eine unverschämte Respektlosigkeit entgegengebracht. Wütend war der Gerichtspräsident auf drei Männer, die im Dezember 2013 ein älteres Ehepaar in dessen Wohnhaus in Avry-sur-Matran überfallen haben. Als der Rentner die Türe öffnete, drangen die Männer in die Wohnung ein. Während ein Mann ihn in der Küche auf den Boden drückte, suchten die anderen mit der Frau nach Diebesgut. Einer verpasste ihr mehrere Ohrfeigen und Schläge. Die Täter erbeuteten Schmuck, Wertgegenstände und Bargeld im Wert von 90 000 Franken. Das Ehepaar erlitt multiple Prellungen; die Frau musste sich zwei Zähne entfernen lassen. Zudem litten beide nach dem Überfall an grosser Angst und Schlafstörungen.

«Für dumm verkaufen»

Gautschi sagte, das Gericht schenke den Angeklagten keinen Glauben. «Die Beschuldigten haben sich in zahlreiche Widersprüche verstrickt, zum Teil groteske Aussagen gemacht und sich in märchenhafte Schilderungen verstiegen.» Das Gericht habe «anzunehmen, dass man es für dumm verkaufen will».

Der eine Täter – der 48-Jährige stammt aus dem Kosovo – hatte ausgesagt, er sei gar nicht am Tatort gewesen. Das sei unglaubwürdig, sagte Gautschi in seiner Urteilsbegründung: Das Opfer habe gerade diesen Mann als den brutalsten der drei Täter identifiziert. Er habe einen professionell geplanten Raubüberfall auf «ausgewählte, wehrlose Rentner» durchgeführt und sich ruchlos und schamlos verhalten. Das Saanegericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren. Zudem wird er nach Deutschland zurückgeschafft; dort läuft ein weiteres Verfahren gegen ihn.

Der zweite Täter – ein 38-jähriger Mazedonier – habe «abenteuerlichste Behauptungen» aufgestellt, so Gautschi. Er habe ausgesagt, er sei von einem Einbruchdiebstahl ohne Gewalt ausgegangen. Dabei habe gerade er den Tatort rekognosziert. Der Mann sei feige und skrupellos vorgegangen, so Gautschi. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Der dritte Täter – ein 34-jähriger Albaner – hatte ausgesagt, dass er sich nicht an die Tat erinnere, da er mit Alkohol und Drogen zugedröhnt gewesen sei. «Sie waren ebenso wenig im Nirwana, wie das Gericht an den Osterhasen glaubt», sagte Gautschi. So habe die Rentnerin, die ihm während einer guten halben Stunde das Haus habe zeigen müssen, keinen Alkohol gerochen. «Und wären sie so voller Drogen gewesen, hätten sie nach der Tat nicht zum Auto rennen können.» Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Die Strafen liegen über den Forderungen von Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach: Sie hatte Freiheitsstrafen zwischen drei und viereinhalb Jahren gefordert (siehe FN vom 25. März).

Genugtuung für Ehepaar

 Die drei Männer müssen solidarisch für die Arzt- und Zahnarztkosten des Ehepaars und für den Deliktschaden in der Höhe von 86 000 Franken aufkommen sowie dem Ehepaar 20 000 Franken Genugtuung bezahlen. Für weitere Forderungen verwies Gautschi das Ehepaar auf den Zivilweg. Die Täter tragen auch die Anwaltskosten des Ehepaars sowie die Verfahrenskosten.

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