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Gericht reduziert Haftstrafe nach Rekurs

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Das Gericht des Saanebezirks hatte den heute 72-Jährigen für schuldig befunden, dass er den neuen Freund seiner Ex-Freundin umbringen lassen und die Frau sowie deren Tochter verstümmeln lassen wollte. Dem Rentner winkten sieben Jahre Haft wegen versuchter Anstiftung zur Tötung. Er rekurrierte gegen den Entscheid. Das Kantonsgericht schwächte das Urteil nun ab und bewertete die Tat als versuchte Anstiftung zur schwerenKörperverletzung. Allerdings erachtete esauch das Kantonsgericht als nötig, den Mann nach Verbüssung seiner Haft zu verwahren, da er noch immer eine Gefahr für die Gesellschaft darstelle. Zudem müsse der Mann 6000 Franken an seine Ex-Freundin und deren Freund als Entschädigung für den seelischen Schaden bezahlen.

 Der Schweizer hatte im Frühling 2013 das Komplott eingefädelt, indem er zwei Kleinkriminelle aus Marseille für die Tat anheuerte. Diese gerieten der Polizei früh in die Fänge, wurden aber laufen gelassen, weil man sie fälschlicherweise für Einbrecher hielt. Bei einem weiteren Versuch, einen Handlager für seine Tat zu finden, flog der Mann auf. 

  bearbeitet von fca/FN

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