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Gericht: SBB-Mitarbeiter manipulierte Bremskontrollen an Zügen

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Ein SBB-Techniker hat in einer Werkstatt laut dem Bundesverwaltungsgericht über Monate hinweg mutmasslich Hunderte Bremskontrollen an Personenzügen manipuliert. Laut dem Bahnunternehmen gefährdete er dadurch die Sicherheit der Kundschaft aufs Gröbste.

Anstatt die Bremsen von Personenzügen korrekt zu kontrollieren, trug der Mann fiktive Werte in ein Prüfsystem ein. So wurden defekte Bremsen nicht entdeckt und in Züge eingebaut. Im Fall einer Notbremsung hätten Züge daher möglicherweise nicht schnell genug gebremst werden können, wie es in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August heisst. Über den Fall berichteten Tamedia-Zeitungen am Freitag.

Der Techniker überlistete laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil mit fingierten Werten das System absichtlich und konnte so das Prüfverfahren abkürzen. Aufgeflogen ist der SBB-Mitarbeiter im Mai 2020, nachdem Arbeitskollegen Verdacht geschöpft und ihm eine Falle gestellt hatten.

Wie lange der Mitarbeiter zuvor mutmasslich die Kontrollresultate manipuliert hatte, war zunächst unklar. Das Bundesverwaltungsgericht nannte Hunderte Kontrollen, die der Mann durchgeführt habe. Bei einer Stichprobe im Mai 2020 waren wohl 80 Prozent von 95 überprüften Messungen falsch. Laut der Zeitung ist der Mann 26 Jahre alt und war von 2012 bis 2020 für die SBB tätig.

SBB: Alle Bremsteile nachkontrolliert

Die SBB teilten der Zeitung in einer Stellungnahme mit, es handle sich um einen absoluten Einzelfall. Alle betroffenen Bremszangen seien identifiziert und nachkontrolliert worden. Zudem erklärte das Bahnunternehmen, dass ein Fernverkehrszug zwischen 48 und 64 Achsen habe, von denen jede einzelne gebremst sei.

Gegenüber dem Gericht hatten die SBB erklärt, der Mann habe mit seiner Arbeitsweise den Eisenbahnbetrieb sowie die Sicherheit der Kundschaft auf das Gröbste gefährdet.

Der Mann räumte gegenüber dem Gericht Fehler respektive ungenaue Messungen ein, bestritt jedoch eine absichtliche Täuschung. Zudem sei ein Zusammenhang zwischen seinen Handlungen und festgestellten Schäden an Bremszangen nicht erwiesen. Er warf seinem Arbeitgeber vor, er sei ungenügend ausgebildet und instruiert worden.

Die SBB entliessen den Mitarbeiter im Juni 2020 fristlos. Er focht dies an und verlangte eine Entschädigung in der Höhe eines Jahreslohns. Das Bundesverwaltungsgericht hielt die fristlose Kündigung angesichts der Tragweite der Vorwürfe aber für gerechtfertigt und wies die Beschwerde ab. Der Mann kann das Urteil beim Bundesgericht anfechten.

BAV will Fall «ansprechen»

Das Bundesamt für Verkehr (BAV), die Aufsichtsbehörde über die SBB, sieht sich nicht in der Verantwortung. Diese liege bei den Transportunternehmen und den Instandhaltungsverantwortlichen, teilte das BAV auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Das BAV führe nur Stichproben durch, um zu überprüfen, ob die Verantwortung wahrgenommen werde.

Der vorliegende Fall sei nicht meldepflichtig, so das Bundesamt weiter. Das BAV sei also nicht direkt involviert und kenne die Details nicht. Man werde den Vorfall jedoch ansprechen und insbesondere auf den Aspekt des 4-Augen-Prinzips aufmerksam machen, hiess es.

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