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Gericht schmettert alle Argumente ab

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Das Freiburger Kantonsgericht hat die Beschwerden gegen die geplante Windkraftzone auf dem Schwyberg abgewiesen. Es stützt damit den Entscheid der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion, welche die geplante Windkraftzone vor zwei Jahren bewilligt hatte (siehe Kasten). Die beiden Beschwerdeführer waren ein Kollektiv von Naturschutzorganisationen: Schweizer Vogelschutz/Birdlife, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, Mountain Wilderness, Pro Natura Freiburg sowie die Hostellerie am Schwarzsee (siehe Text unten). Beide Parteien sind noch am Auswerten der Urteile und haben noch nicht entschieden, ob sie diese ans Bundesgericht weiterziehen werden.

Auf je 40 Seiten begründet das Kantonsgericht, warum die Interessen für einen Windpark auf dem Schwyberg stärker zu gewichten sind als alle Argumente des Natur- und Landschaftsschutzes.

Bedrohte Vogelarten

Die Naturschutzorganisationen hatten sich in ihrer Einsprache unter anderem auf die Erhebungen der Vogelwarte Sempach im Jahr 2010 abgestützt. Diese hat ergeben, dass sich auf der Krete des Schwybergs zur Brutzeit 36 Vogelarten mit 381 Revieren befinden. Zehn Brutvogelarten stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Arten, etwa der Wiesenpieper und das Birkhuhn. Würden die Windanlagen gebaut, würde das Birkhuhn innert fünf bis zehn Jahren vom Schwyberg verschwinden. Davon sind die Naturschützer überzeugt.

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat die Zone vor zwei Jahren unter der Auflage bewilligt, dass bestimmte Massnahmen umgesetzt werden. So ist unter anderem vorgesehen, dass ein Gerät an der Windanlage die Intensität des Vogelzugs misst. Die Resultate entscheiden, wann und wie lange der Betrieb unterbrochen werden muss. Ausserdem müssen neue Habitate für Birkhühner und Wiesenpieper geschaffen werden. Diese Massnahmen seien ungenügend und zu wenig zwingend formuliert, kritisieren die Naturschutzorganisationen: Gleichwertige Habitate in der Nähe seien nicht so einfach zu realisieren und der Erfolg nicht absehbar. Sie bezweifeln, dass die Auflagen überhaupt umsetzbar sind.

Nicht mehr unberührt

«Der Schwyberg ist nicht als Zugvögelreservat ausgeschieden», stellt das Gericht in seinem Urteil fest. Sicher würde der Bau und Betrieb der Windkraftanlagen das Störpotenzial von gefährdeten Arten erhöhen, einige Arten sogar aus dem Gebiet verdrängen. Der Schwyberg sei aber schon heute durch Strassen, Alphütten, Leitungen und durch die vielen Wanderer nicht mehr unberührte Natur, sondern habe sich verändert. «Die Einwände sind zwar plausibel», hält das Kantonsgericht fest, jedoch gebe es keine exakten wissenschaftlichen Untersuchungen über die Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Vögel. 

Ähnlich argumentiert das Gericht beim Einwand der Naturschützer, der Kanton habe kein unabhängiges Landschaftsgutachten eingeholt. Dies wäre notwendig gewesen, weil die Anlage die ganze Voralpenkette mit der Kaiseregg beeinträchtigen würde, «ein markantes Bergmassiv, das kantonales Wahrzeichen und heimatlicher Orientierungspunkt für die Wohnbevölkerung sei», so die Naturschutzorganisationen. Auch die Nähe zum Schwarzsee und die Tatsache, dass sich der Schwyberg im Regionalen Naturpark Gantrisch und nahe des national geschützten Breccaschlundes befinde, hätte ein zusätzliches Gutachten auslösen müssen. Diesen Einwand lehnt das Gericht ab: Das Gesuch sei durch die verschiedenen kantonalen Fachstellen genügend durchleuchtet worden.

Argumente abgeschmettert

Auch die Argumente, dass die Gefahr von herabfallenden Eisklumpen gross, die Energieeffizienz ungenügend, die geplante Windkraftzone zu klein sei und dass die regionalen Landschaftsschutzzonen beeinträchtig würde, lässt das Gericht nicht gelten. Am Ende des Urteils widmet es der Güterabwägung ein Kapitel, denn die Naturschutzorganistionen hatten kritisiert, dass diese von der Vorinstanz willkürlich vorgenommen wurde. Der Staatsrat habe möglichst rasch eine Vorzeige- beziehungsweise Pilotenergieanlage erstellen wollen und diese Absicht übergewichtet. Das Gericht teilt diese Meinung nicht und bescheinigt dem Kanton, überzeugend glaubwürdig gehandelt zu haben.

Kein «Käseglocken-Landschaftsschutz»

 Auch die Hostellerie am Schwarzsee hat Einsprache gegen die Schaffung einer Windenergiezone auf dem Schwyberg eingelegt. Das Hotel befürchtet, dass die naturliebenden Gäste ausbleiben, wenn in Blickweite Windräder stehen.

Die Hostellerie am Schwarzsee liegt knapp zwei Kilometer vom geplanten Windpark entfernt. Sie begründet ihre Einsprache damit, dass sie in den letzten Jahren fast zehn Millionen Franken in die Renovation und Erneuerung des Betriebs investiert hat. Eine geplante Erweiterung sei bisher gescheitert, weil der Investor wegen des geplanten Windparks ausgestiegen sei. Die Lage in einer intakten Landschaft sei das wichtigste Kapital, damit Erholung suchende Naturtouristen als Gäste kommen. Ein Windpark hätte dramatische Folgen, die Existenz könnte bedroht sein.

Diese Argumentation kann das Kantonsgericht nicht nachvollziehen. «Die Befürchtungen, der Tourismus werde im Gebiet Schwarzsee einbrechen, erscheint als krass übertrieben», heisst es im Urteil. Wie die Naturschutzorganisationen kritisiert auch die Hostellerie, dass die Anlage in einer Landschaftsschutzzone zu stehen kommen soll. Das Gericht wiederholt hier die Argumentation der kantonalen Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion: Es ist eine regionale Schutzzone, nationale Schutzzonen und Inventare werden nicht tangiert.

Die Hostellerie spricht in ihrer Beschwerde von einer «weitreichenden Verschandelung» und von einer «unversehrten Postkartenlandschaft mit unersetzbarem immateriellem und beträchtlichem ökonomischen Wert». Diesem hält das Gericht entgegen, dass die Landschaft nicht etwas Statisches sei, sondern einem Wandel unterworfen ist. «Ein Käseglocken-Landschaftsschutz sei kein sinnvoller Ansatz», zitierte das Gericht eine Aussage des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz.

Kein Argument stach

Die Hostellerie hatte in ihrer Beschwerde Zweifel an der Sachlichkeit von Entscheiden im Zusammenhang mit den Einspracheverhandlungen, welche die Gemeinden Plaffeien und Plasselb geführt hatten. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil aber, das alles rechtens war. Viele Argumente der Hostellerie waren gleich wie jene der Naturschutzorganisationen: Das Risiko durch Eisklumpen, der ungenügende Schutz des Hochmoores und die Gefahr für Vögel. Der Gastronomiebetrieb brachte auch vor, dass die Windräder Schatten werfen, was für einige Alpen eine Belästigungswirkung darstelle. Das Gericht hält fest, dass dies am meisten für die Alp Schatters Schwyberg zutreffe und zwischen Juni und September etwa anderthalb Stunden pro Tag betragen würde, «was nicht als übermässig zu bezeichnen ist».

Das geplante Windkraftmodell sei eines der leistungsstärksten und leisesten, zitiert das Kantonsgericht die Schwyberg Energie AG und schmettert deshalb den Einwand in Bezug auf Lärmbelästigung ab. Zudem könne die Rotorengeschwindigkeit angepasst oder der Betrieb eingeschränkt werden, falls die Grenzwerte überschritten würden.

Der Gastronomiebetrieb wies auch darauf hin, dass sich Teile des Schwybergs in Rutschgebiet befinden. Die Schwyberg Energie AG hielt gemäss Urteil dagegen, dass nur einer der neun Masten in möglichem Rutschgebiet sein würde. Dort seien spezielle Verankerungen geplant.

Auf eine zweite Beschwerde einer Firma ist das Kantonsgericht nicht eingetreten. Sie hatte argumentiert, dass sie in der Nähe der geplanten Anlage Grundstücke besitze, ohne aber die genaue Lage zunennen.  im

Zum Projekt

Neun Windmasten sind geplant

Die Schwyberg Energie AG plant, auf dem Schwyberg neun Windenergieanlagen zu bauen. Dafür muss aber erst eine Spezialzone Windkraft geschaffen werden. Diese ist 2009 öffentlich aufgelegt worden. Die Einsprachen wurden von den Gemeinden abgewiesen und teils an die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion weitergezogen. Diese hat die Beschwerden abgewiesen und die Zone bewilligt. Zwei wurden ans Kantonsgericht weitergezogen. Erst wenn die Zone rechtskräftig ist, beginnt das Bewilligungsverfahren für den eigentlichen Windpark. Auch hier sind wieder Einsprachen möglich.im

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