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Gericht sieht von Landesverweis ab

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Eine im Seebezirk wohnhafte Portugiesin hatte im Oktober 2017 einer Freundin via Messenger von Facebook ein Video mit hartem pornografischem Inhalt geschickt. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sind darin auch sexuelle Akte mit einem Minderjährigen und einem Tier enthalten. Gestern stand die 48-Jährige deshalb vor dem Polizeigericht des Seebezirks.

Die Frage von Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker, ob sie das Video vor dem Weiterleiten an ihre Freundin angeschaut habe, beantwortete die Angeklagte mit Ja. Auf die Frage, ob sie schockiert gewesen sei über den Inhalt des Videos, zögerte die Angeklagte mit der Antwort: «Wie soll ich sagen», sagte sie, «ich habe nicht gewusst, dass das so schlimm ist.» Sie habe das Video selber zugeschickt bekommen. Inzwischen habe sie ihre Handynummer gewechselt, damit sie nicht weiter solche Videos erhalte.

Die Staatsanwaltschaft verlangte 15 Tage Haft bedingt auf zwei Jahre sowie eine Geldstrafe, die der finanziellen Situation der Angeklagten angemessen ist. Auf einen Antrag für einen Landesverweis der Portugiesin, welche im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C ist, verzichtete die Staatsanwaltschaft. Sie war am Prozess von gestern nicht anwesend. Laut dem Strafgesetzbuch kann das Gericht «von einer Landesverweisung ausnahmsweise absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung gegenüber den privaten Interessen des Ausländers am Verbleib in der Schweiz nicht überwiegen».

Die 48-jährige Frau lebt seit den 90er-Jahren in der Schweiz. Ihr heute erwachsener Sohn ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen. Mutter und Sohn leben zusammen in einer Wohnung. Die Angeklagte arbeitet in Teilzeit als Kellnerin, wie die Frau gegenüber dem Gericht auf Französisch erklärte.

Ihr Leben spiele sich hier ab, sagte die Frau. «Ich besitze keine Immobilien in Portugal.» Auch ihr Sohn habe nicht vor, nach Portugal zu ziehen. Zwar habe sie Kontakt zu ihrer Familie in Portugal, «aber hier habe ich meine Freunde. Ich bin hier zu Hause.» Von ihrem Ehemann lebe sie getrennt.

Es sei bereits der vierte Fall, den er wegen des besagten Videos auf dem Tisch liegen habe, sagte Sébastien Pedroli, Anwalt aus Payerne, in seinem Plädoyer. Pedroli übergab der Richterin ein Zeugnis des Arbeitgebers der Angeklagten, welches für die Frau und ihre Integration in der Schweiz spreche. Die Frau sei bestens integriert und hier zu Hause. Und sie stelle keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar. Von einem Landesverweis sei deshalb abzusehen.

Das Polizeigericht des Seebezirks mit Sandrine Schaller Walker als Gerichtspräsidentin verurteilte die Angeklagte gestern nach kurzer Beratung zu 15 Tagen Haft bedingt auf zwei Jahre und zu einer Geldstrafe von 300 Franken. Ein öffentliches Interesse an einem Landesverweis sei nicht gegeben. Die Prozesskosten gehen zulasten der Angeklagten.

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