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Gericht weist Rekurse gegen Poya-Brücke ab

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Freiburg Die verwaltungsrechtliche Abteilung des Freiburger Kantonsgerichts hat zwei noch hängige Rekurse gegen die Poya-Brücke abgewiesen. Ein Rekurs ging aus der Palatinat, der unmittelbaren Nachbarschaft des Bauwerkes ein. Der andere stammt von einem Hauseigentümer am Chemin du Goz-de-la-Torche, welcher geltend macht, dass die Brücke Schatten auf sein Grundstück wirft. Beide Beschwerdeführer kritisieren, dass die Poya-Brücke ungeeignet sei, die Luftverschmutzung zu reduzieren, vielmehr würden die Abgase einfach vom Burgquartier in Richtung Murtengasse und Palatinat sowie in den Schönberg verlagert. Dabei sei erst noch ungewiss, ob die gesetzlichen Grenzwerte in diesen Quartieren eingehalten werden könnten.

Umwelt wird respektiert

Dem widersprechen die Richter. Die Umweltverträglichkeitsprüfungen seien seriös gemacht und mehrfach kontrolliert worden. Das Projekt respektiere die Umwelt. Der Schutz der Kathedrale und des historischen Burgquartiers sei im Übrigen von grösserem öffentlichem Interesse, als ein Anstieg der Luftverschmutzung in den von den Beschwerdeführern genannten Quartieren. Die Abgase würden sich im Gebiet der Palatinat zudem besser verflüchtigen. In Bezug auf den zweiten Rekurs gab das Kantonsgericht zwar zu, dass das Haus wegen der Brücke länger im Schatten steht. Dieser Nachteil sei aber im öffentlichen Interesse hinzunehmen. Das Gleiche gilt für den zusätzlichen Lärm. Aufgrund der Meinung von Spezialisten geht das Gericht davon aus, dass die Lärmbelastung 60 Meter unter der Brücke immer noch innerhalb der Grenzwerte liegt.

Schliesslich kommt das Kantonsgericht in seinem Urteil zum Schluss, dass die gefällten Bäume durch Neuanpflanzungen mehr als nur kompensiert würden. rsa

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