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Gerichtskosten für Corona-Mietrechtsfälle bleiben

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Wenn sich Mieter und Vermieter von Geschäftsliegenschaften wegen Corona rechtlich in den Haaren liegen, soll der Staat weiterhin Gerichtskosten einziehen dürfen.

Mit einem Verhältnis von zwei zu eins der Stimmen verweigerte der Grosse Rat einem Vorstoss von Pierre Mauron (SP, Riaz) und Julia Senti (SP, Murten) die Unterstützung. Diese hatten gefordert: Bei einem Rechtsstreit zwischen Vermietern und Mietern von Geschäftsräumen als Folge der Pandemie sollen Gerichtskosten erlassen werden.

Der Staatsrat wies darauf hin, dass aktuell nur ein einziger Fall von der Motion überhaupt abgedeckt wäre. Es seien nicht viele weitere Streitfälle anzunehmen. Er verwies auf die unentgeltliche Rechtspflege, die Private bei Bedarf in Streitfällen anrufen können. Unter Umständen könnten diese auch juristische Personen in Anspruch nehmen.

Laut Mauron sind für Betroffene vor allem Vorauszahlungen ein Problem, selbst, wenn sie ihr Geld nach der Verhandlung zurückerhielten. Senti betonte: Dass es nur so wenige Fälle gebe, hiesse doch erst recht, dass ein Wegfall der Gerichtskosten den Staat fast nichts koste.

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