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Gerichtsurteil zum Bootsunfall auf dem Bielersee

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Das Gericht hat entschieden. Der Verdächtige wurde zu 12 Monaten bedingt verurteilt, plus Verfahrenskosten von 95 000 Franken. Die bedingte Strafe kommt jedoch einem Freispruch gleich, weil der Mann damit wohl kaum eine Gefängniszelle von innen sehen wird. Für den überlebenden Verlobten der zu Tode gefahrenen jungen Frau sowie deren Angehörige muss dies wie ein Schlag ins Gesicht anmuten. Sie tun mir unendlich leid. Der Gipfel der Borniertheit des Verurteilten und seines Anwalts ist nun, dass sie in Berufung gehen wollen. Es ist zu hoffen, dass bei einem Wiederaufrollen der Geschichte endlich auch die zwei zusätzlich im Boot mitfahrenden Personen befragt werden. Es darf erwartet werden, dass man diese Personen unter Eid befragt, ob auch sie nichts gehört und nichts gesehen haben. Hinten im Boot (und damit unmittelbar über der Schiffsschraube) sitzend, ist schwer vorstellbar, dass sie den Überlebenskampf der jungen Frau und die Hilferufe des Freundes im Kielwasser weder gesehen noch gehört haben. Es ist unverständlich, dass offenbar die direkten Zeugen bisher nicht vor Gericht befragt wurden. Wenn nicht durch die zu Tode gefahrene Frau, wie sonst sind denn die menschlichen Knochenspuren an diese Schiffsschraube gekommen? Die hoch eigenartigen Unterlassungen und Ungereimtheiten ziehen sich damit bisher durch den ganzen Fall. Es ist zu hoffen, dass eine nochmalige Gerichtsverhandlung das gefällte Urteil unter keinen Umständen mildert, sondern im Gegenteil sogar verschärft und damit ins rechte Licht rückt.

Hans-Peter Gubler, Bern

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