Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Gerichtsverhandlung über schottische Unabhängigkeit 

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print
Das höchste britische Gericht will sich im Oktober mit der Frage befassen, ob Schottland auch ohne grünes Licht aus London erneut über seine Unabhängigkeit von Grossbritannien abstimmen darf. Die Anhörungen sollten am 11. und 12. Oktober in London stattfinden, hiess es vom britischen Supreme Court am Donnerstag

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das höchste britische Gericht will sich im Oktober mit der Frage befassen, ob Schottland auch ohne grünes Licht aus London erneut über seine Unabhängigkeit von Grossbritannien abstimmen darf. Die Anhörungen sollten am 11. und 12. Oktober in London stattfinden, hiess es vom britischen Supreme Court am Donnerstag

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon, die ihren Landesteil nach dem Brexit als unabhängigen Staat wieder in die Europäische Union führen will, hatte selbst das Gericht angerufen, um die Rechtmässigkeit eines Referendums ohne Zustimmung aus Westminster zu klären.

Grund ist, dass die britische Regierung es entschieden ablehnt, die Schotten erneut abstimmen zu lassen. In den kommenden Wochen sollen beide Seiten dem Gericht ihre Argumente vorlegen.

Bei einem ersten Referendum hatte 2014 eine Mehrheit der Schotten (55 Prozent) für den Verbleib im Vereinigten Königreich gestimmt. Das war allerdings vor dem Brexit, den der nördlichste britische Landesteil mit klarer Mehrheit (62 Prozent) ablehnte. Daher hoffen die Unabhängigkeitsbefürworter, dass sich bei einer erneuten Abstimmung die Verhältnisse ändern.

Sturgeon hat die Abstimmung – vorbehaltlich der Gerichtsentscheidung – für den 19. Oktober 2023 angekündigt. Sollte das Oberste Gericht eine Abstimmung für unrechtmässig halten, will sie die nächste britische Parlamentswahl zu einem De-facto-Referendum machen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema