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Gesamtregelung in der Autobranche sei rechtens

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freiburg Gegen die Ausdehnung des 2002 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) der Automobilbranche sei nichts einzuwenden. Deshalb habe der Staatsrat die bestehende Regelung bis Ende 2012 verlängert. Dies schreibt er als Antwort auf eine Anfrage von SVP-Grossrat Josef Binz (St. Antoni). Der Vertrag sei ein Bedürfnis der Akteure in der Branche. Er wurde von der Arbeitgeberorganisation AGVS Freiburg und den Gewerkschaften abgeschlossen und wird von einer paritätischen Berufskommission geführt.

Die Vorteile des GAV

Der GAV regle die Arbeitsverhältnisse der Sozialpartner und schaffe einheitliche Arbeitsbedingungen für alle. Dies sichere den sozialen Frieden, betont der Staatsrat. Es sei nicht an ihm, den Inhalt zu beurteilen. Jedoch gehe er davon aus, dass die Unternehmen durch eine Gesamtregelung mehr Rechtssicherheit und weniger Aufwand hätten. Binz hatte dies in seiner Anfrage bestritten und war von zusätzlicher Bürokratie ausgegangen.

2007 hatten die Vertragspartner beantragt, dass der GAV auf alle Betriebe der Branche und auf das ganze Kantonsgebiet ausgedehnt werde. Zudem wurden neue Mindestlöhne festgeschrieben. Als zuständige Behörde hat der Staatsrat dem Gesuch entsprochen und den GAV für gültig erklärt. Der Staatsrat weist darauf hin, dass der GAV für das Verkaufspersonal der Tankstellenshops im Kanton noch nicht allgemeingültig sei. Ein entsprechender Antrag der Branchenverbände befinde sich in Abklärung.

Binz hatte die Befürchtung geäussert, die Ausdehnung des GAV könnte dazu führen, dass Firmen aus dem Dachverband austreten, um nicht der Regelung zu unterstehen. Laut dem Staatsrat ist dies aber nicht möglich, da der GAV für alle Akteure gelte, auch wenn sie nicht Verbandsmitglied sind.fca

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