Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Geschlechterrichtwerte noch nicht erreicht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ende letzten Jahres teilte die Rechtskommission des Nationalrats mit, dass sie in Bezug auf Geschlechterrichtwerte weitgehend dem Vorschlag des Bundesrats folge. Dieser sieht vor, dass jedes Geschlecht mindestens zu 20 Prozent in Konzernleitungen und zu 30 Prozent in den Verwaltungsräten vertreten sein soll. Die Übergangsfristen, die der Bundesrat zum Erreichen der Richtwerte gewähren wollte, wurden gar verkürzt: Neu soll jedes Geschlecht binnen fünf Jahren zu mindestens 20 Prozent in der Konzernleitung und innerhalb von drei Jahren zu mindestens 30 Prozent im Verwaltungsrat vertreten sein. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag diese Richtwerte-Regelung auf zehn Jahre beschränkt. Eine Dekade nach dem Inkrafttreten soll die Regelung ersatzlos wegfallen. Travail.Suisse begrüsst in einer Medienmitteilung die Herabsetzung der Frist, stellt sich aber entschlossen gegen die zeitliche Beschränkung. Sie schmälere die Bedeutung des Gesetzes, und das sei im Kontext der Geschlechterrichtwerte besonders stossend, da die möglichen Sanktionen bei Nichteinhaltung bereits relativ «zahnlos» seien. Die Gewerkschaft sieht die Gefahr darin, dass die Gesetzeskonformität für die Unternehmen zu einer Kosten-Nutzen-Frage verkommen könnte. Doch die Gleichstellung der Geschlechter dürfe nicht Opfer einer Kalkulation werden, vielmehr müsste mit einer dauerhaften Einführung von Richtwerten nachhaltig zu einer Verbesserung der Gleichstellung beigetragen werden.

Politische Massnahmen nötig

Die von Travail.Suisse alljährlich durchgeführte Studie zu Managerlöhnen zeigt, dass in Bezug auf die Geschlechtervertretung in Führungspositionen im Vergleich zur letzten nur von marginalen Verbesserungen gesprochen werden darf. Im Schnitt wird jeder 15. Posten in Konzernleitungen von einer Frau besetzt. Um weniger als ein halbes Prozentpunkt nahm damit der Frauenanteil in Konzernleitungen der untersuchten Unternehmen zu und steht neu bei 6,7 Prozent – noch weit von den vom Bundesrat geforderten 20 Prozent. Hervorzuheben ist zudem, dass rund 58 Prozent der untersuchten Unternehmen während des Jahres 2017 keine Frauen in ihren Geschäftsleitungen beschäftigten und somit reine Männerkomitees darstellten. Der Frauenanteil in den Verwaltungsräten ist bei den untersuchten Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen und beträgt 24,9 Prozent. Dieser vermeintlich hohe Prozentsatz ist laut Travail.Suisse jedoch mit Vorsicht zu geniessen. Der sogenannte Schillingreport 2018 komme zwar auf ähnliche Zahlen für die SMI-Unternehmen, finde jedoch nur 19 Prozent weibliche Verwaltungsräte bei der Untersuchung der 118 grössten Schweizer Unternehmen. Durch die Zahlen wird deutlich, dass man trotz positiver Entwicklungen immer noch ein gutes Stück von der vom Bundesrat geforderten 30-Prozent-Vertretung der Geschlechter in Verwaltungsräten entfernt ist. Der Frauenanteil in Konzernleitungen wächst also äusserst langsam. Zudem ist für die Travail.Suisse alarmierend, dass die prozentualen Neubesetzungen durch Frauen im Vergleich zum letzten Jahr rückläufig sind. Um die geforderte Mindestvertretung der Geschlechter in absehbarer Zukunft zu erreichen, müssten laut Travail.Suisse weitere politische Massnahmen her.

Meistgelesen

Mehr zum Thema