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Geschlossene Betriebe erhalten Soforthilfe

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Aufgrund des massiven Anstiegs an Covid-19-Fällen im Kanton sind seit Anfang November öffentliche Gaststätten wie Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken sowie Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museen, Kino, Hallenbäder und Fitnessstudios geschlossen. Sie erhalten nun finanzielle Unterstützung durch den Kanton. Wie der Staatsrat gestern mitteilte, hat er zwei Massnahmen in Form von A-fonds-perdu-Beiträgen beschlossen. Diese kommen sowohl Betrieben zugute, deren Schliessung angeordnet wurde, als auch ihren Angestellten.

Die erste Massnahme für 7 Millionen Franken beinhaltet einen Beitrag, der sich aus dem Mietzins der Unternehmen im Verhältnis zur Dauer der Schliessung errechnet. Betreibt der Eigentümer das Lokal selber, errechnet sich der Beitrag gestützt auf den Hypothekarzins. Dies werde so rasch wie möglich umgesetzt, so der Staatsrat. Wer bereits in der ersten Welle 100 Prozent Finanzhilfe erhalten hatte, habe keinen Anspruch mehr auf diese Massnahme.

Die zweite Massnahme in der Höhe von rund 1 Million Franken zielt darauf ab, die finanzielle Lage der Angestellten zu verbessern, die aufgrund der Schliessung von Kurzarbeit betroffen sind. Ihnen zahlt der Staat die Hälfte der 20 Lohnprozente, die nicht durch die Kurzarbeitsentschädigung gedeckt sind.

In einer Stellungnahme begrüsst der Arbeitgeberverband die beiden Massnahmen. Die gewerblichen Mieten stellten eine der Hauptsorgen der Betriebe dar, und die Unterstützung der Angestellten sei positiv für das Konsumverhalten.

Auch die Handels- und Industriekammer lobt die Massnahmen. Es brauche aber so schnell wie möglich noch einen Unterstützungsplan, um Konkurse zu vermeiden. Denn viele Betriebe stünden auch wegen der Einschränkungen nach der ersten Welle am Rande des Abgrunds.

uh

 

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