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Gesetz erlaubt Grossrat-Sessionen von zu Hause

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Als der Freiburger Grosse Rat im Mai nach der ersten Corona-Welle den Betrieb wieder aufnahm, ermöglichte er Mitgliedern, die einer Risikogruppe angehören, von zu Hause aus an den Debatten teilzunehmen. Voraussetzung dafür war ein Informatiksystem, das die Authentifizierung und die Sicherheit der Abstimmungen garantierte, sowie eine Verordnung. Unterdessen hat das Büro des Grossen Rates ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um sich zu versichern, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Das Gutachten eines Rechtsprofessors der Universität Freiburg liegt seit September vor und ergab, dass die Teilnahme von zu Hause aus mit der entsprechenden Informatik zwar korrekt sei, dass es dazu aber ein Gesetz statt einer Verordnung bedürfe.

So hat der Grosse Rat gestern zu Beginn der Session dieses dringliche Gesetz einstimmig genehmigt. Wie Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne, Rueyres-les-Prés) als Sprecherin des Büros sagte, habe man im Wesentlichen den Text der Verordnung übernommen. Das Gesetz sieht aber nicht mehr zwingend ein ärztliches Zeugnis vor, sondern einen «attestierten gesundheitlichen Grund». Dabei wolle man mit Vertrauen und Flexibilität vorgehen. Auch wer von zu Hause aus teilnehme, habe Anrecht auf Sitzungsgeld, nicht aber auf Fahrspesen, hielt Bonvin fest.

Das neue Gesetz, welches nun nicht mehr speziell für Risikogruppen gilt, sondern auch für Grossräte in Quarantäne oder Isolation, zeigte bei der gestrigen Ratssitzung seine Berechtigung. Nicht nur nahmen einige Grossräte von zu Hause aus teil, auch Staatsrat Olivier Curty (CVP) vertrat das Budget der Volkswirtschaftsdirektion ab Bildschirm.

Allgemein sind in dieser Session die Schutzmassnahmen verstärkt. Die Maskentragpflicht gilt permanent und die Abstände wurden vergrössert. Gemäss Präsidentin Kirthana Wickramasingam (SP) sei es im Umfeld der Oktober-Session zu Ansteckungen gekommen.

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