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Gesetz nach 123 Jahren revidiert

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Das kantonale Einführungsgesetz zur Bundesregelung über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) stammt aus dem Jahr 1891 und soll erneuert werden. Die «alte Dame», wie der Freiburger Staatsrat das Gesetz in einer Mitteilung bezeichnet, stammt aus dem 19. Jahrhundert, ist überholt und in einigen Bereichen ungenügend. Das Gesetz soll mittels einer Totalrevision an die Bedürfnisse des 21. Jahrhunderts angepasst werden; nun läuft die Vernehmlassung.

Die heute noch gültige Regelung ist am 11. Mai genau 123 Jahre alt geworden. Konkret will der Staatsrat mit der Revision die Arbeit der Betreibungsämter und des kantonalen Konkursamtes optimieren. Nicht mehr angemessene Bestimmungen werden gestrichen–beispielsweise Spezialbestimmungen wie jene über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden, die Handänderung infolge Liegenschaftsenteignung und das Recht des Hypothekargläubigers auf die Ernte.

Im Vorentwurf des Gesetzes wird von den Staatsangestellten eine Ausbildung verlangt. Es gibt neue Regeln zur Haftpflicht des Staates und zum Beschwerdeverfahren bei der Aufsichtsbehörde. Der Vorentwurf hält an der heutigen territorialen und funktionellen Organisation fest: Jeder Bezirk verfügt weiterhin über einen Schuldbetreibungskreis mit Zentrum im Bezirkshauptort, und es gibt ein einziges kantonales Konkursamt mit Sitz in Freiburg. fca

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