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Gesetz setzt auf bewährtes System

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Die Schulzahnpflege im Kanton Freiburg ist seit mehr als 70 Jahren eine Institution, und sie zeitigt nach Ansicht des Kantons auch Erfolge. Derzeit basiert sie auf einem Gesetz von 1990, das nun angepasst werden soll.

Die Regierung präsentierte gestern dem Grossen Rat ein neues Gesetz, das sich in groben Zügen dem bisherigen System anpasst. Wie Gesundheitsdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) erklärte, gehe es im neuen Gesetz vor allem um eine klare Entflechtung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Finanzaufteilung und den Verantwortlichkeiten.

Beibehalten wird das Prinzip, wonach Eltern und Gemeinden das System wählen können, das ihnen am besten entspricht. Eltern können entscheiden, ob sie ihre Kinder bei einem privaten oder beim Schulzahnarzt zur Kontrolle schicken. Die Gemeinden haben die Wahl zwischen einer Vereinbarung mit privaten Zahnärzten oder Beanspruchungen des kantonalen Schulzahnpflegedienstes.

Der Kanton betreibt heute acht ortsfeste und vier mobile Kliniken und beschäftigt dafür neun Zahnärzte sowie zehn Dentalassistentinnen. Neu sollen es noch drei ortsfeste und zwei mobile Kliniken sein. Mit der Umstrukturierung könnten 2,5 Vollzeitstellen eingespart werden, so Demierre.

SVP für Privatzahnärzte

Infrage gestellt wurde der Gesetzesentwurf durch die SVP-Fraktion. In ihrem Namen stellte Pierre-André Page (Châtonnaye) einen Rückweisungsantrag. Er war der Meinung, dass mit diesem System und dessen Wahlmöglichkeiten die Entflechtung zwischen Kanton und Gemeinden nicht genügend umgesetzt werde. Page erinnerte daran, dass bereits heute 60 Prozent der Schüler, insbesondere in Deutschfreiburg, bei einem privaten Zahnarzt zur Kontrolle gingen. Dies sollte für den ganzen Kanton möglich sein, meinte Page. Er appellierte an die individuelle Verantwortung der Eltern, die aber kontrolliert sein müsse.

Die anderen Fraktionen wiesen dies mehrheitlich zurück, vor allen unter Berücksichtigung der Situation in Randregionen. Auch Nadia Savary (FDP, Vesin) will als Ausgleich zwischen Stadt und Land das bisherige System beibehalten. Der SVP-Antrag wurde mit 24 gegen 68 Stimmen zurückgewiesen. Gilberte Schär (SVP, Murten) meinte anschliessend, anstelle des Kantons könnten die Gemeinden die Qualität der Zahnkontrolle überwachen. Der Rat war aber mit 48 gegen 34 Stimmen der Meinung, dies müsse Aufgabe des Kantons bleiben.

Das Gesetz wird am Freitag in zweiter Lesung beraten. Es soll auf Schuljahresbeginn im August 2016 in Kraft treten.

 

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