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Gesetz über die Brandbekämpfung mit einer Änderung angenommen

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Die Feuerwehren des Kantons treten in ein neues Zeitalter ein.
Charles Ellena/a

Das neue Gesetz über Brandbekämpfung und Hilfeleistungen ist durch den Grossen Rat genehmigt. Dieser zeigte sich betreffend Subventionen flexibel.

Mit nur einer Gegenstimme hat der Grosse Rat am Freitag das revidierte Gesetz über die Brandbekämpfung und Hilfeleistungen genehmigt. Dieses sieht eine neue Organisation in Gemeindeverbänden mindestens auf Bezirksebene, möglichst aber mit mindestens 30‘000 Einwohnern, vor. Neu soll die Organisation sich an einer Risikoanalyse ausrichten. Zudem sollen die Aufgaben und Kosten zwischen Gemeinden und Gebäudeversicherung entflechtet werden.

Für diesen Punkt ergab sich in zweiter Lesung jedoch eine Änderung. Der Gesetzesentwurf hatte vorgesehen, dass Projekte für ein neues Feuerwehrlokal noch zwei Jahre nach Ende der Übergangsbestimmungen eingereicht werden können. Auf einen Antrag von Grossrat Cédric Péclard (La Broye c‘est nous, Aumont) hin änderte der Grosse Rat diese Frist aber auf vier Jahre. Péclard machte geltend, dass raumplanerische Gründe für eine Verzögerung sorgen können. Der Rat nahm diesen Antrag mit 48 gegen 44 Stimmen an. «Das hindert mich nicht daran, weiterhin gut zu schlafen», meinte Justiz- und Sicherheitsdirektor Maurice Ropraz (FDP).

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