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Gesetz über die Brandbekämpfung ist reif

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«Es ist ein Paradigmenwechsel.» Mit diesen Worten stellte Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz (FDP) gestern am Sitz der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) den Entwurf des Gesetzes über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen vor. Es soll noch diesen Frühling vom Grossen Rat behandelt werden (siehe Kasten).

Mit Paradigmenwechsel meint Ropraz vor allem, dass sich die Einsatzorganisation nicht mehr an politischen Grenzen orientiert, sondern vor allem an der Risikosituation in den einzelnen Regionen.

Ropraz wies darauf hin, dass der Strukturwandel schon mit dem Konzept «Frifire» vor zehn Jahren begonnen habe. In dieser Zeit habe man Erfahrung sammeln sowie Beobachtungen und Überlegungen anstellen können. Diese seien in den nun vorliegenden Gesetzesentwurf eingeflossen.

Gemeindefeuerwehr ist out

Aus den früheren lokalen und meist kommunalen Feuerwehrkorps sind zuerst vereinzelte Kooperationen und dann regionale Feuerwehrverbünde entstanden. Mit der Einführung des neuen Gesetzes sind Gemeindeverbände vorgesehen, die mindestens 30 000 Einwohner umfassen. Die Konferenz der Oberamtmänner wird eine entsprechende Aufteilung vorschlagen, sagte Willy Schorderet, Oberamtmann des Glanebezirks. Thierry Steiert, Syndic von Freiburg, präzisierte, dass maximal fünf Feuerwehrverbände vorgesehen seien. Staatsrat Ropraz tönte an, dass es wohl für den See-und den Sensebezirk je einen Verband geben werde, während im Süden des Kantons ein gemeinsamer Verband für die Bezirke Greyerz, Glane und Vivisbach geplant sei.

Ebenfalls noch in Ausarbeitung ist eine Einsatzkarte, die auf einer Risikoanalyse basiert. Derzeit gingen die Verantwortlichen von 39 Ausrückstandorten aus, sagte Didier Carrard, Leiter der Abteilung Prävention und Intervention der KGV. Es müssten dafür noch drei Kasernen gebaut werden. Im Zentrum stehen vier besonders risikoreiche Zonen, und zwar die Agglomerationen von Bulle, Grossfreiburg, Düdingen und Murten. Um diese herum liegen weitere Zonen mit einem um eine Stufe geringeren Risikowert, nämlich die Regionen Marly, Villars-sur-Glâne, Broc, Kerzers, Estavayer und Courtepin.

Die genaue Ausarbeitung der Einsatzkarte wird aber Aufgabe einer kantonalen Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen sein, die im Gesetz neu vorgesehen ist. Sie besteht aus Vertretern aller beteiligten Partner. «Es ist bemerkenswert: Zu keinem Zeitpunkt wurden die Grundprinzipien der Revision infrage gestellt», hielt Maurice Ropraz fest, «obwohl die Organisation der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung tiefgreifend verändert wird.» Er führt dies darauf zurück, dass bei der Erarbeitung des Gesetzes alle Betroffenen beteiligt waren und dass das Projekt in einem vierjährigen Prozess reifen konnte.

Gemäss Ropraz basiert das neue Gesetz auf fünf Grundsätzen: der Organisation der Brandbekämpfung nach Risiken, der Organisation der Feuerwehr in Bataillonen und Kompanien über grössere Gebiete, der Klärung der Aufgaben der Feuerwehr unter Beibehaltung des Milizsystems, der Entflechtung der Aufgaben zwischen Gebäudeversicherung und Gemeindeverbänden und der Aufteilung der Einsatzkosten und Spezialaufträge auf kantonaler Ebene. Ropraz zieht folgendes Fazit: «Das Projekt wird von allen Akteuren mitgetragen.»

«Es galt, alte Reflexe zu überwinden, etwa den Gedanken: ‹Das ist mein Feuer!›», meinte KGV-Direktor Jean-Claude Cornu. «Das «Projekt ist angemessen, effizient und wirtschaftlich.» So sollen sämtliche Ausrückstandorte auf einem ähnlichen Ausrüstungsstand sein, allerdings werden gewisse Standorte ihre Spezialitäten behalten, etwa Chemieeinsätze.

Alle haben ihre Rolle

Auch werden alle beteiligten Seiten nach der Aufgabenentflechtung weiterhin eine Rolle spielen. So sind die Oberamtmänner nicht nur bei ihrem Vorschlag zur Bildung der künftigen Gemeindeverbände eingebunden, sie sind auch Aufsichtsorgan dieser Verbände und werden bei Brandfällen weiterhin eine Koordinationsaufgabe haben, etwa bei der Koordination mit kantonalen Ämtern wie jenem für Umwelt.

Die Gemeinden werden weiterhin für die Rekrutierung von Feuerwehrmännern und -frauen zuständig sein. Auch die Abrechnung der Einsatzkosten, die Entlöhnung und die Ersatzabgabe ist weiter ihre Sache. Die Kantonale Gebäudeversicherung ist auch in Zukunft zuständig für die Prävention, die Ausrüstung und die Ausbildung der Feuerwehrleute. Ein wichtiger Pfeiler ist dabei das neue kantonale Ausbildungszentrum.

Willy Schorderet fasst die neu definierte Aufgabenteilung so zusammen: «Die Feuerwehrleute gehören auf Platz, die Verwaltung ins Büro.»

Zeitplan

Inkrafttretenim Juli möglich

Die Arbeiten zum neuen Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung sind Anfang 2017 in Angriff genommen worden, unmittelbar nach dem Ja des Stimmvolks zum Gesetz über die Gebäudeversicherung. Im Juni 2018 lag dem Staatsrat ein Zwischenbericht vor, von Juni bis September 2019 wurde er in die Vernehmlassung geschickt. Nun überweist der Staatsrat den Gesetzesentwurf an den Grossen Rat. Dessen Kommissionen können ab sofort darüber beraten und ihn im Frühling dem Plenum vorlegen. «Wenn der Grosse Rat im März darüber debattiert, könnte das Gesetz am 1. Juli in Kraft treten», sagte Staatsrat Maurice Ropraz gestern. Nach einer Übergangsfrist könnte die neue Struktur 2023 operationell sein.

uh

 

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