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Gesetz

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Gesetz

Anzahl Mitglieder je nach Einwohnerzahl

In den Gemeinden mit 2500 bis zu 10 000 Einwohnern besteht der Generalrat aus 50 Mitgliedern. Dies trifft auf Düdingen und Wünnewil-Flamatt zu. Nur Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern können die Gemeindeversammlung durch einen Generalrat ersetzen. Die Einführung eines Generalrates wird durch eine Urnenabstimmung beschlossen, die von der Gemeindeversammlung, vom Gemeinderat oder von einem Zehntel der Aktivbürger verlangt werden kann. Im 1982 hatte der Grosse Rat die Gemeinden mit mehr als 3500 Einwohnern gezwungen, den Generalrat einzuführen. Seit 1991 haben die Gemeinden das Recht, ihre Form der Legislative selber zu wählen. ak

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