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Gesetzesartikel für begleitete Besuchstage

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Das Recht des Kindes auf persönlichen Verkehr mit beiden Elternteilen ist im Bundesrecht festgehalten, und der Kanton Freiburg hat es in seinem Jugendgesetz von 2006 übernommen. In der Praxis ist die Ausübung dieses Rechts aber oft eine schwierige Sache. Gerade in Konfliktsituationen kann der Kontakt auch eine Gefahr für das Kind darstellen.

In solchen Fällen setzt im Kanton Freiburg der Verein ­Begleitete Besuchstage dieses Recht um. Nun ist aber bekannt geworden, dass der Verein mit der Anzahl der angeordneten Besuchstage überlastet ist. Zum Teil gibt es für die Besuchstage eine Warteliste von mehreren Monaten (die FN berichteten).

Dies kam kürzlich in einer Anfrage zweier Grossräte wie auch in einer Motion der Justizkommission zum Ausdruck. In der Motion verlangte die Kommission die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage mit einer Institutionalisierung der begleiteten Besuchstage sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel.

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat, die Motion zweizuteilen. Bezüglich der gesetzlichen Grundlage schlägt er einen neuen Artikel im Jugendrecht vor. In diesem sollen die Leistungsaufträge mit spezialisierten Strukturen vorgesehen sein, die sich um die Massnahmen des Kindesschutzes kümmern. Zur Umsetzung soll der Kanton auch Massnahmen zur Koordination und Aufsicht verhängen können. Die Institutionalisierung des Vereins und somit die Verstaatlichung der Leistung lehnt der Staatsrat jedoch ab.

Bezüglich der Finanzierung erhöht der Staatsrat seinen Betrag für 2019 um 30 000 Franken. Er sieht auch einen Mangel darin, dass für die Besuchstage keine Software, sondern nur eine rudimentäre Liste bestehe. Diese erschwere den Überblick über die zahlreichen involvierten Stellen.

uh

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