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Gesetzeslage: «Die Verhältnismässigkeit zählt»

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Bei Neu- oder Umbauten, für die eine Baubewilligung erforderlich ist, müssen die Bauvorschriften der Kantone sowie das Eidgenössische «Behindertengleichstellungsgesetz» (BehiG) erfüllt werden. Dieses Gesetz, das seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, sieht unter anderem vor, dass ein Gebäudezugang hindernisfrei sein muss.

Wohnen und Arbeiten

In den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen alle öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, wie beispielsweise Verwaltungsstellen, Banken, Poststellen, Bahnhöfe und so weiter. Auch Wohngebäude mit mehr als acht Wohneinheiten sowie Gebäude mit mehr als 50 Arbeitsplätzen gehören dazu. Das nationale Gesetz stellt einen Mindeststandard dar, der durch die kantonalen und kommunalen Gesetze und Erlasse ergänzt werden kann.

Nicht bei Privatbauten

«Private Bauten sind nicht im Anwendungsbereich dieser Gesetze», erklärt Andreas Rieder, Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. «Restaurants zum Beispiel oder kleine Dorflädeli sind nicht verpflichtet, ihr Gebäude rollstuhlgängig zu machen.» Einzig eine direkte Diskriminierung sei verboten.

«Wir weisen jeden Gesuchsteller für den Bau oder Umbau eines Restaurants wie auch die Organisatoren von Festen und Openairs darauf hin, die Anlagen doch rollstuhlgängig zu machen», erklärt Nicolas Bürgisser, Oberamtmann des Sensebezirks.

Verhältnismässigkeit

Die Verhältnismässigkeit spiele jedoch immer eine grosse Rolle. Es gelte, eine Interessenabwägung zu machen. «Man kann nicht einfach nur fordern. Irgendwer muss die Anpassungen auch bezahlen», stellt der Oberamtmann klar. Viele Dienstleistungsanbieter müssten jeden Rappen ihres Budgets zweimal umdrehen. «Beispielsweise ein Stone-Hill-Festival vollumfänglich rollstuhlgängig machen, bedeutet schnell Extraausgaben im vierstelligen Bereich.» Auch in Restaurants und sonstigen Gebäuden, besonders in der Stadt, wo Anpassungen oft sehr schwierig seien, koste ein Umbau schnell eine Viertelmillion Franken.

Appell an Hilfsbereitschaft

«Die Bevölkerung ist jedoch sehr hilfsbereit», erklärt Bürgisser die Situation. «Bei vielen Anlässen sind die Helfer gerne bereit, Rollstuhlfahrer über Hindernisse zu tragen.»

Auch wenn die Kostenfrage eine schnelle und totale Rollstuhlkompatibilität in allen Lebensbereichen verhindere, sehe er, dass der Wille in der Bevölkerung vorhanden sei. Diese Tendenz sei erfreulich, hält er fest. mb

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