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Gesetzesrevision ist nicht gerechtfertigt

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Als Besitzer einer Elektroheizung ohne Wasserkreislauf in einem Stockwerkeigentümerhaus mit elektrischer Bodenheizung, elektrischen Speicheröfen und ebenfalls einem elektrischen Boiler sehe ich mich gezwungen, auf die Aussagen der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz zu reagieren.

Ich finde es sehr befremdend, dass die Fachvereinigung anhand von Zahlenbeispielen beweisen will, dass der Ersatz von Elektroheizungen finanziell für Mieter und Besitzer problemlos ist und damit die Revision des Energiegesetzes gerechtfertigt ist. Es kann nicht angehen, dass die Wärmepumpe über einen Zwangsersatz der Elektroheizungen gefördert wird.

Das kommt mir vor, wie wenn man das Auto verbieten wollte, um den öffentlichen Verkehr zu fördern. Niemand zweifelt die positiven Eigenschaften der Wärmepumpe an. Auch nicht das Referendumskomitee. Doch wenn die Wärmepumpe so vorteilhaft ist wie dargestellt, sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch, dann wird sie sich durchsetzen. Dazu braucht es keinen gesetzlichen Zwang, die Elektroheizungen zu ersetzen. Im Weiteren will die Gesetzesvorlage auch den Ersatz der elektrischen Boiler erzwingen, was noch zu zusätzlichen Kosten führen wird.

Daniel Hofstetter, Villars-sur-Glâne

«Wenn die Wärmepumpe so vorteilhaft ist, wird sie sich auch durchsetzen–auch ohne gesetzlichen Zwang.»

 

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